47.
Was jedoch die Sünden der übrigen Vorfahren betrifft, deren Nachkomme einer in der Linie der Abstammung von Adam bis zum eigenen Vater ist, so läßt sich mit gutem Grund darüber streiten, ob der Mensch mit seiner Geburt auch in deren böse Taten und in eine (nach der Zahl der Vorfahren) angewachsene Erbsündenlast verstrickt wird, so daß einer um so schlimmer daran wäre, je später er geboren ist, oder ob Gott die Nachkommen wegen der Sünden der Eltern aus dem Grunde bloß bis ins dritte und vierte Geschlecht bedroht1, weil er seinen Zorn, soweit er die Schuld der Vorfahren betrifft, aus barmherziger Mäßigung sich nicht weiter erstrecken lassen will; denn sonst würden jene, denen die Gnade der Wiedergeburt nicht zuteil wird, bei ihrer Verdammung von einer allzu schweren Last bedrückt werden, wenn sie die von all ihren Vorfahren seit dem Beginne der Menschheit ererbten Sünden auf sich nehmen und die dafür verschuldeten Strafen erdulden müßten. Ob sich schließlich über eine so wichtige Frage bei sorgfältigerer Erforschung und Erklärung der Heiligen Schrift noch eine andere Auffassung entdecken ließe oder nicht, das wage ich nicht ohne weiteres zu entscheiden.
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Exod. 20, 7. ↩