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Gegen Faustus
29.
Den vergänglichen Freuden aber ist soweit Auftrieb zu geben oder freien Lauf zu lassen, als sie geeignet sind, das diesseitige Wohl des einzelnen Menschen oder des gesamten Menschengeschlechts wiederherzustellen oder zu erhalten. Wenn aber die Gelüste über diese Bahn hinausschiessen und den Menschen, der sich selber nicht im Zügel hält, gegen die Regeln des klugen Masses mit sich reissen sollten, dann sind sie sicherlich unerlaubt und unsittlich und verdienen es, schmerzhaft in die Schranken gewiesen zu werden. Wenn diese Lüste den Gespannführer in seiner Verwirrung gar so tief im Abgrund eines verdorbenen Lebenswandels versinken liessen, dass er entweder, im Glauben, dass sie unbestraft bleiben würden, sich der Medizin des Sündenbekenntnisses und der Busse, die ihn gebessert aus dem Abgrund retten würde, verweigerte, oder gar – in einem fortgeschritteneren Stadium, wo sein Herz bereits abgestorben ist – als gotteslästerlicher Schutzherr ihre Verteidigung gegen das ewige Gesetz der Vorsehung übernähme und in diesem Zustand zum Lebensende käme, dann wird ihn jenes unanfechtbare Gesetz nicht mehr der Züchtigung sondern nur noch der Verdammung würdig halten.
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Reply to Faustus the Manichaean
29.
The exercise or indulgence of the bodily appetites is intended to secure the continued existence and the invigoration of the individual or of the species. If the appetites go beyond this, and carry the man, no longer master of himself, beyond the limits of temperance, they become unlawful and shameful lusts, which severe discipline must subdue. But if this unbridled course ends in plunging the man into such a depth of evil habits that he supposes that there will be no punishment of his sinful passions, and so refuses the wholesome discipline of confession and repentance by which he might be rescued; or, from a still worse insensibility, justifies his own indulgences in profane opposition to the eternal law of Providence; and if he dies in this state, that unerring law sentences him now not to correction, but to damnation.