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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Hilary of Poitiers (315-367) De Trinitate Zwölf Bücher über die Dreieinigkeit (BKV)
Neuntes Buch

73. Die Gemeinsamkeit allen Wesens und Wissens bei Vater und Sohn.

Das ist deswegen von uns dargelegt worden, damit man entweder nicht glaube, Gott habe nach einer Zeit des Schweigens zum Sohn gesprochen, oder der Sohn sei nach einem Zustand des Nichtwissens im Besitz des Wissens; um vielmehr darzutun, das Erkennen unserer Wesensart müsse durch deutliche, uns wesensgemäße Unterweisungen belehrt werden, weil es die Tatsache eines Beweises nur bei jemandem erkenne, der spreche, und (nur) durch Beweise des Wissens an das wirkliche Wissen jemandes glaube.

S. 153 Der Sohn kennt also deswegen den Tag nicht, weil er nicht von ihm spricht; und vom Vater sagt er deswegen das alleinige Wissen aus, weil er allein (der Vater) ihm allein (dem Sohn) gegenüber nicht schweigt. Wie ich (bereits) sagte, harrt er aber nicht dieser wesensmäßigen Schwierigkeiten, dann (erst) zu wissen, wenn sein Nichtwissen zu Ende sei; dann (erst) zu hören, wenn der Vater zu sprechen begonnen hat. Seine, als des Eingeborenen, Wesenseinheit mit ihm hat er unzweideutig gelehrt: „Aller Besitz des Vaters gehört mir.”1 Jener hat jetzt nämlich nicht von demjenigen gesprochen, was (erst noch) erarbeitet werden soll. Denn ein anderes ist es, daß das außerhalb seiner Bestehende ihm zu eigen sei, ein anderes, in dem Seinigen und er selbst zu sein. Das eine davon ist dies, den Himmel, die Länder, die ganze Welt zu besitzen; das andere, sich selbst in demjenigen zu bezeichnen, was ihm zu eigen ist, zu eigen aber nicht in dem Sinne, als ob Äußerliches zugrunde läge, sondern so, daß er selbst aus dem Seinigen besteht. Wenn jetzt also der ganze Besitz des Vaters ihm zu eigen ist, so bezeichnet er damit das Wesen der Göttlichkeit, nicht die (äußerliche) Gemeinsamkeit des Besitztums. Denn bei der Verheißung, daß der Heilige Geist von seinem (des Sohnes) Besitz hinnehmen werde, spricht er: „Aller Besitz des Vaters ist mir zu eigen, und deswegen habe ich gesagt: Er wird von dem Meinigen hinnehmen.”2 Man sollte eben nicht glauben, er empfinge nicht auch vom Vater, wenn er von dem Seinigen empfängt, oder nicht meinen, er empfinge nicht auch von dem Seinigen, wenn er vom Vater nähme. Denn der Heilige Geist, der Gottes Geist ist, hat nicht von den Geschöpfen her genommen, damit er offensichtlich aus demjenigen hinnehme, was insgesamt Gott zu eigen ist.

Doch nicht in dem Sinn ist aller Besitz des Vaters ihm zu eigen, daß er (der Heilige Geist) nicht auch vom S. 154 Vater zu nehmen scheine, was er vom Sohne nimmt, da ja doch aller Besitz des Vaters auch als dem Sohn gehörig erkannt werden sollte.


  1. Joh. 16, 15. ↩

  2. Joh. 16, 15. ↩

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Zwölf Bücher über die Dreieinigkeit (BKV)
Commentaries for this Work
Einleitung zu: Des heiligen Bischofs Hilarius von Poitiers zwölf Bücher über die Dreieinigkeit

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