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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Salvian (405-451) Von der Weltregierung Gottes (BKV)
IV. Buch

15. Mißbrauch heiliger Namen beim Schwören

Um endlich von anderen Sünden zu schweigen: wen gibt es noch unter den Weltmenschen, wenige ausgenommen, der deshalb den Namen Christi nicht immer im Munde führte, um falsch zu schwören? Daher ist auch bei den Adeligen und Nichtadeligen die Schwurformel schon ganz gewöhnlich geworden: bei Christus, ich tue das; bei Christus, ich vollführe das; bei Christus, nichts anderes werde ich sagen; bei Christus, nichts anderes werde ich tun! Und weiter: bis dahin ist es schon gekommen, daß, wie ich vorher von den heidnischen Barbaren gesagt habe, Christi Name nicht mehr einen heiligen Eid, sondern eine bloße Redensart bedeutet. Denn so wenig gilt bei den meisten dieser Name, daß sie niemals weniger daran denken, etwas zu tun, als wenn sie bei Christus schwören, etwas zu tun. Und wenn geschrieben steht, du sollst den Namen Gottes, deines Herrn, nicht S. 140 eitel nennen, 1so ist die Ehrfurcht vor Christus so tief gesunken, daß unter den übrigen Eitelkeiten der Welt fast nichts eitler erscheint als der Name Christi. Übrigens schwören viele bei Christi Namen, daß sie nicht nur läppische und weibische Dinge, sondern auch Verbrechen ausführen werden. Folgende Redensart führen solche Leute im Munde: Bei Christus, ich nehme das und jenes fort; bei Christus, ich schlage ihn; bei Christus, ich bringe ihn um! Soweit ist es schon gekommen, daß man glaubt, wenn man bei Christi Namen schwört, werde das Verbrechen zu einer frommen Tat. Ich will erzählen, was mir selbst einmal passiert ist. Vor einiger Zeit legte ich auf Bitten eines Armen hin bei einem Vornehmen Fürsprache ein und beschwor ihn, dem unglücklichen und dürftigen Menschen nicht den letzten Lebensunterhalt wegzunehmen, ihm nicht den letzten Halt und die letzten Einkünfte, auf die sich seine Armut stützen konnte, zu rauben. Da blickte jener, der mit wütendem Verlangen nach des Armen Vermögen strebte und seine Beute schon in leidenschaftlicher Hoffnung und brennender Gier verschlungen hatte, mit rollenden und trotzigen Augen auf meinen Mund; glaubte er doch, daß ihm von mir das weggenommen werde, was er selbst dem andern noch nicht weggenommen hatte. Dann antwortete er, daß meine Bitte von ihm durchaus nicht erfüllt werden könne, gerade als ob er dies auf einen wahrhaftigen Befehl und auf ein heiliges, geschriebenes Gesetz hin tue, die er auf keinen Fall umgehen könne. Und als ich ihn nach dem Grund fragte, warum dies nicht geschehen könne, brachte er etwas ganz Ungeheuerliches vor, wogegen man einfach nichts mehr einwenden durfte: „Ich habe geschworen„, sagte er, „ich muß die Güter jenes Menschen wegnehmen. Sieh also, ob ich das unterlassen kann und darf, was ich sogar unter Anrufung des Namens Christi zu tun gelobt habe!“ Darauf ging ich weg - was hatte ich auch anders tun sollen, nachdem mir eine so S. 141 gerechte und heilige Sache vorgetragen worden war? - Hatte ich doch gehört, daß es auch ein heiligmäßiges Verbrechen geben kann!


  1. Exod. 20, 7. ↩

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