35. Daß das Gebet im Kämmerlein und bei geschlossener Thüre zu verrichten sei.
Vor Allem ist gewiß jenes evangelische Gebot gar fleissig zu beachten, daß wir in unser Kämmerlein gehen, die Thüre schließen und so zu unserm Vater beten sollen, was wir in folgender Weise erfüllen können: Wir beten in unserm Kämmerlein, wenn wir unser Herz von allem Lärm der Gedanken und Sorgen völlig abwenden und in einer gewissen stillen und traulichen Weise unsere Gebete vor Gott erschließen. Bei geschlossener Thüre beten wir, wenn wir mit geschlossenen Lippen in aller Stille flehen vor dem, der nicht nur die Stimme, sondern die Herzen kennt. S. a577 Im Verborgenen beten wir, wenn wir nur mit dem Herzen und der Aufmerksamkeit des Geistes unsere Bitte Gott allein vorlegen, so daß auch die feindlichen Mächte nicht zu erkennen vermögen, um was wir bitten. Deßhalb müssen wir in größter Stille beten, nicht nur damit wir die umstehenden Brüder durch unser Lispeln und Reden nicht stören und die Betenden nicht zerstreuen, sondern damit auch unsern Feinden, die uns beim Beten am meisten auflauern, unsere Gebetsmeinung verborgen bleibe. So werden wir jenes Gebot erfüllen: 1 „Vor der, die an deinem Busen schläft, bewahre das Schloß deines Mundes!“
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Mich. 7, 5. ↩