29. Worin die freiwillige klösterliche Armuth bestehe.
[Forts. v. S. 172 ] Diese Tugend unverletzt zu bewahren werden wir nur dann im Stande sein, wenn wir während unseres Aufenthaltes im Kloster mit Nahrung und Kleidung uns zufrieden geben.
[Forts. v. S. 172 ] Diese Tugend unverletzt zu bewahren werden wir nur dann im Stande sein, wenn wir während unseres Aufenthaltes im Kloster mit Nahrung und Kleidung uns zufrieden geben.