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Works Thomas Aquinas (1225-1274) Summe der Theologie
Secunda Pars Secundae Partis
Quaestio 82

Erster Artikel. Die Andacht ist eine besondere Thätigkeit.

a) Dem scheint nicht so. Denn: I. Die Andacht ist eine Bedingung für alle Tugenden, nach 2. Paral. 29.: „Es brachte dar die gesamte Menge die Opfergaben … mit andächtigem Sinne.“ II. Die Andacht findet sich in den verschiedensten Arten von Thätigkeiten, was bei keinem besonderen Tugendakte der Fall ist. Denn man sagt, betrachte jemand andächtig und es kniee jemand andächtig. Davon aber ist das eine innerlich, geistig; das andere äußerlich, körperlich. III. Die Andacht kann weder einem erkennenden noch einem Begehrvermögen angehören; wie jeder sehen, kann, der die Thätigkeiten der beiderseitigen Vermögen nach I. Kap. 79 und 80; I, II. Kap. 23, Art. 4 durchgeht. Also ist die Andacht keine besondere Thätigkeit. Auf der anderen Seite verdienen wir bei Gott durch unsere Thätigkeiten. Der Andacht aber kommt ein besonderer Charakter des Verdienstes zu.

b) Ich antworte, „Andacht“ komme vom fortwährenden Denken an etwas. Andächtige werden deshalb genannt, die mit Vorliebe an Gott denken und sich mit allen ihren geistigen und körperlichen Thätigkeiten Gott hingeben. Die Andacht also scheint nichts Anderes zu sein, als ein gewisser Wille, sich bereitwillig darzubieten zu dem, was der Dienst Gottes verlangt. So heißt es Exod. 35.: „Die Menge der Kinder Israel brachte dar mit höchster Bereitwilligkeit und andächtigem Sinne die Erstlinge dem Herrn.“ Ein solcher Wille aber, schnell bereit zu sein für den Dienst Gottes, ist eine besondere Thätigkeit. Also ist die Andacht ein besonderer Tugendakt.

c) I. Der Wille setzt alle anderen Vermögen nach deren Weise in Bewegung; und sich selbst bewegt er kraft des Zweckes, auf den er gerichtet zu dem hin, was dem Zwecke dient. Da nun die Andacht ein bereites Wollen ist, sich selbst darzubringen zum Dienste Gottes, des letzten Endzweckes; so bestimmt danach der Wille die menschlichen Thätigkeiten, mögen diese ihm selbst oder den anderen Vermögen angehören, welche vom Wille bewegt werden. II. Wie der Anstoß dessen, was in Bewegung setzt, sich im Beweglichen findet, so findet sich die Andacht in allen anderen Tugendakten. III. Die Andacht gehört dem begehrenden Teile an, nämlich de Willen. (Siehe oben.)

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