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Œuvres Tertullien (160-220) De resurrectione carnis Über die Auferstehung des Fleisches. (BKV)

14. Cap. Ob hinreichende Ursachen zur Wiederherstellung des Leibes vorhanden seien?

Dieses ist vorläufig in ihren Umrissen gezeichnet, die Macht Gottes, welche er in Gleichnissen nicht sowohl ausgesprochen als ausgewirkt hat. Wir kommen nun zu seinen eigentlichen Befehlen und Beschlüssen, damit wir bei diesem Gegenstande die Einteilung in bester Ordnung treffen. Denn ausgegangen von der Würde des menschlichen Leibes, ob sie gross genug sei, dass ihm nach seinem Zerfall die Herstellung gebühre, haben wir im weitern Verlauf der Darstellung von der Macht Gottes gehandelt, ob sie von der Art sei, dass sie einer zerfallenen Sache die Herstellung zu verleihen pflege. Jetzt wünschte ich, wenn wir beides bewiesen haben, dass man auch untersuche, ob irgend ein Motiv von solchem Gewicht vorhanden sei, dass es die Auferstehung des S. 437 Fleisches als eine Notwendigkeit und als etwas der Vernunft in jeder Weise ganz sicher Entsprechendes erheische; denn es liegt nahe, zu sagen: Gut, wenn der Leib der Wiederherstellung auch fähig und die Gottheit ihn wiederherzustellen imstande ist, so wird doch auch eine Ursache für die Wiederherstellung vorhanden sein müssen.

Vernimm also die Ursache davon, du, der du bei Gott in die Schule gehst, dem gütigsten und auch gerechtesten, dem gütigen in Rücksicht auf sich, dem gerechten in Rücksicht auf uns. Wenn der Mensch nicht gesündigt hätte, dann würde er bloss von der Güte Gottes etwas erfahren haben, infolge von dessen natürlichen Eigenschaften. Nun aber erfährt er auch dessen Gerechtigkeit, weil eine dazu zwingende Veranlassung vorhanden ist, aber auch so ist Gott immer noch der Gütigste trotz seiner Gerechtigkeit. Auch wenn er in Unterstützung des Guten und in Bestrafung des Bösen seine Gerechtigkeit zeigt, dienen beide Sentenzen dem Guten, indem er auf der einen Seite dafür eintritt, auf der andern es belohnt. Indes du wirst es mit Marcion vollständiger einsehen lernen,1 ob diese gesamte Thätigkeit Gott zukomme. Für jetzt genügt es, dass unser Gott mit Recht der Richter sei, weil er der Herr ist, mit Recht der Herr, weil der Schöpfer, mit Recht der Schöpfer, weil er Gott ist. Darum ist auch jener sogenannte Gott der Häretiker mit Recht nicht Richter; denn er ist nicht der Herr; mit Recht nicht der Herr, denn er ist nicht der Schöpfer, und ich weiss nicht mehr, ob der noch Gott sein kann, der nicht Schöpfer ist, was Gott doch ist, und nicht Herr, was der Schöpfer doch ist. Wenn es also dem Gott, dem Herrn und dem Schöpfer am meisten zusteht, das Gericht über den Menschen gerade in betreff der Frage anzustellen, ob er sich bemüht habe, seinen Herrn und Schöpfer zu erkennen und ihn zu ehren oder nicht, dann wird auch dieses Gericht in der Auferstehung zum Vollzug kommen. Darin beruht die Hauptursache, ja, sozusagen, die Notwendigkeit einer Auferstehung, in der Gott möglichst angemessenen Vornahme des Richteramts.

In betreff der Einrichtung desselben magst du nun untersuchen, ob der göttliche Sittenrichter über beide Bestandteile des Menschen zu Gerichte sitzt, über den Leib und die Seele. Denn was gerichtet werden soll, das muss auferweckt werden. Wir wissen zuvörderst, dass das Gericht Gottes für ein vollständiges und vollkommenes zu halten sei, weil es das letzte und schon aus diesem Grunde das ewig gültige ist, weil es auch insofern das gerechte ist, dass es für keinen zu gelinde, und weil es auch in der Beziehung Gottes würdig ist, dass es entsprechend der grossen Langmut Gottes ein vollständiges und vollendetes ist. Daher ist, behaupten wir weiter, die Vollständigkeit und Vollkommenheit des S. 438 Gerichtes nur dann vorhanden, wenn der ganze Mensch vor dasselbe gestellt wird, mithin erscheint der ganze Mensch, der aus der Verbindung der beiden Wesenheiten besteht, vor ihm. Darum muss er, der in seiner Ganzheit gerichtet werden soll, auch in beiden Wesenheiten dargestellt werden. Denn wenn er nicht nach seiner Wesenheit lebte, so würde er überhaupt nicht leben. In derselben Beschaffenheit also, wie er in seinem Leben war, wird er gerichtet; denn er soll eben über sein Leben gerichtet werden. Das Leben ist die Ursache, warum das Gericht stattfindet, und dies muss sich über eben so viele Substanzen erstrecken, als zur Lebensthätigkeit gehören.


  1. Aus dem Werke gegen Marcion, Buch 1 und 2. ↩

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