Vorbemerkung
S. 9 Die Kirche nennt den hl. Cyrillus in der Oration seines Festtages am 9. Februar „Divinae maternitatis beatissimae Virginis Mariae assertorem invictum„. Seine kirchen- und dogmengeschichtliche Bedeutung beruht vor allem auf der siegreichen Verteidigung des Ehrennamens der Jungfrau „Gottesgebärerin“, und eine Auswahl aus seinen Schriften war deshalb in erster Linie auf den reichen christologischen oder antinestorianischen Nachlaß angewiesen. Dem Wunsche, eines der größern Werke über die hl. Dreieinigkeit anzureihen, trat die Rücksicht auf den Raum entgegen. Einen gewissen Ersatz mag die Erklärung des Nizänischen Glaubensbekenntnisses bieten, welche Cyrillus nur wenige Jahre vor seinem Tode auf Bitten befreundeter Mönche geschrieben hat.
Die Sorge für möglichst korrekten Druck habe ich im wesentlichen dem sachkundigen und scharfen Auge meines Freundes, des Herrn ProfessorDr. Johannes Zellinger, überlassen dürfen.
München, im 19351
Der Übersetzer
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Tag und Monat sind im Manuskript nicht eingesetzt. ↩