42.
(1) Dies, ihr Bekenner der Griechenlehre, habe ich für euch zusammengetragen, der Barbarenphilosoph Tatian1, der aus dem Land der Assyrier S. 257 stammt und anfangs euere Philosophie, dann aber diejenige Wissenschaft studiert hat, die er jetzt zu künden verspricht2. Da ich seitdem das Wesen Gottes und seiner Schöpfung erkenne, so stelle ich mich zur Prüfung meiner Lehrsätze gern, aber mit dem Vorbehalte zu eurer Verfügung, daß ich meinen gottgefälligen Lebenswandel nie und nimmer verleugnen werde3.
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Vgl. Kap. XXXV 3. ↩
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κηρύττειν ἐπαγγέλλομαι wie Kap. XXXVI 3 πείθειν ἐπαγγέλλομαι (vgl. zu Kap. XXIII 3), s. TsgA. S. 14. Der Ausdruck κηρύττειν für „Künden“, „predigen““ (Matth. 3,1) ist den christlichen κήρυκες τῆς ἀληθείας (vgl. Kap. XVII 2) gemeinsam mit den konkurrierenden Kynikern, s. Wendland, Hellenist.-röm. Kultur, 2./3. Aufl. S. 82 und 93. ↩
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Vgl. Kap. IV 2; XXI 6; XXVII 6. ↩