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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Paedagogus Paidagogos (BKV)
Zweites Buch
X. Kapitel. Was man über das Kinderzeugen besprechen muß.

83.

1. Die rechte Zeit der geschlechtlichen Vereinigung zu erwägen bleibt noch übrig nur für die Verheirateten; für die Verheirateten ist aber dabei der Zweck das Erzeugen von Kindern und das Endziel der glückliche Besitz von Kindern, ebenso wie auch für den Landmann der Anlaß, den Samen auszustreuen, die Fürsorge für die Nahrung, das Endziel des Ackerbaus aber das Einernten der Früchte ist.

2. Weit höher aber steht der Landmann, der seinen Samen einem beseelten Acker anvertraut; denn der eine bebaut das Land im Streben nach vergänglicher Nahrung, der andere in der Fürsorge für den Fortbestand des Alls; und der eine sorgt für Wachstum seiner selbst wegen, der andere Gottes wegen. Denn Gott hat befohlen: „Vermehret euch!“1 Und man muß ihm gehorchen. Und in dieser Hinsicht wird der Mensch ein Abbild Gottes, insofern ein Mensch bei der Entstehung eines Menschen mitwirkt.2

3. Nun ist nicht jedes Land zur Aufnahme von Samen geeignet, und wenn auch jedes Land geeignet wäre, so doch nicht für die Aussaat durch jeden Landmann. Jedenfalls darf man den Samen nicht auf Felsen streuen3 und ihn nicht frevelhaft mißbrauchen, da er ja der Stoff ist, der die Entstehung neuen Lebens begründet und die Gedanken der Natur in sich zusammengedrängt enthält. Die naturgemäßen Gedanken aber dadurch zu entwürdigen, daß man sie S. a92 unvernünftigerweise auf naturwidrige Wege bringt, ist ganz und gar gottlos.

4. Seht doch, wie der allweise Moses einst durch ein Sinnbild die unfruchtbare Verwendung des Samens verwirft, indem er sagt: „Du sollst den Hasen und die Hyäne nicht essen!“4 Er will nicht, daß der Mensch an ihren Eigenschaften teilnehme und an der gleichen Geilheit Geschmack finde; denn diese Tiere sind ganz maßlos auf die Begattung aus.

5. Und zwar sagt man vom Hasen, daß er jedes Jahr einen neuen After bekomme und also ebenso viele Öffnungen habe, als er Jahre gelebt habe;5 demnach bedeute das Verbot, den Hasen zu essen, die Verwerfung der Knabenliebe; von der Hyäne dagegen sagt man, daß sie jedes Jahr abwechselnd das männliche Geschlecht mit dem weiblichen vertausche;6 derjenige, der keine Hyäne esse, deute also damit an, daß man nicht auf Buhlerei ausgehen dürfe.


  1. Gen. 1, 28. ↩

  2. Vgl. ebd. 1, 27. ↩

  3. Vgl. Platon, Gesetze VIII p. 838 E. ↩

  4. Vgl. Lev. 11, 5; Deut. 14, 7 f. In der Auslegung der Stelle ist Clemens von Barnabas Ep. 10, 6 f. abhängig. ↩

  5. Vgl. Archelaos bei Plin. Nat. hist. VIII 218. ↩

  6. Vgl. Aelian, Nat. an. I 25; Physiol. 24. ↩

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