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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Paedagogus Paidagogos (BKV)
Erstes Buch
VI. Kapitel. Gegen die Annahme, daß die Bezeichnung Kinder und Unmündige sich auf den Unterricht in den ersten Wissensgegenständen beziehe.

33.

1.1 Aufs klarste hat uns der selige Paulus einer Behandlung dieser Frage überhoben, wenn er im ersten Brief an die Korinthier ungefähr so schreibt: „Brüder, werdet nicht Kinder dem Verstande nach, sondern in der Bosheit seid Kinder, dem Verstande nach aber seid erwachsen!“2

2. Das Wort aber „als ich Kind war, dachte ich wie ein Kind und redete wie ein Kind“ 3 weist auf sein Leben unter dem Gesetz hin, währenddessen er nicht bereits einfältig, sondern noch unverständig war und deshalb Kindisches denkend die (christliche) Lehre verfolgte und Kindisches redend sie schmähte; denn zweierlei bedeutet das Wort νήπιος.

3. „Nachdem ich aber“, so heißt es, „ein Mann geworden war“, sagt wieder Paulus, „habe ich das kindische Wesen abgelegt.“ 4 Der Apostel meint nicht eine noch nicht erwachsene Stufe des Lebensalters und überhaupt nicht ein bestimmtes Zeitmaß; aber er deutet auch nicht auf andere Geheimlehren männlicher und erwachsenerer Unterrichtsgegenstände hin, wenn er sagt, daß er das kindische Wesen ablege und es damit über die Grenze schickt; vielmehr nennt er Kinder die unter dem Gesetze, die durch die Furcht, S. 234 wie die Kinder durch die Gespenster, 5 erschreckt werden; Männer aber hat er die der Leitung des Logos Folgenden und sich nach freier Wahl Entscheidenden genannt, uns, die wir zum Glauben gekommen sind, indem wir uns nach unserem freiwilligen Entschluß retten und uns durch die Furcht in verständiger, nicht in unverständiger Weise schrecken lassen.

4. Davon wird der Apostel selbst Zeugnis geben, wenn er die Juden Erben nach dem Alten Bund, uns aber Erben nach der Verheißung nennt. „Ich sage aber“, so heißt es, „in der Zeit, so lang der Erbe unmündig ist, unterscheidet er sich gar nicht von einem Knecht, obwohl er der Herr von allem ist, sondern ist unter Vormündern und Hausverwaltern bis zu dem von dem Vater bestimmten Zeitpunkt. So waren auch wir, solange wir unmündig waren, unter die Elementargeister geknechtet; als aber die Fülle der Zeit gekommen war, sandte Gott seinen Sohn, geboren von einem Weibe, unterstellt dem Gesetz, damit er die unter dem Gesetze loskaufe, damit wir die Sohnschaft durch ihn empfingen.“ 6


  1. Zu 33, 1–3 vgl. Isid. v. Pelus. Ep. I 442 f. ↩

  2. 1 Kor. 14, 20. ↩

  3. Ebd. 13, 11. ↩

  4. Ebd. 13,11. ↩

  5. Vgl. Platon, Phaidon p. 77 E. ↩

  6. Gal. 4, 1–5. ↩

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