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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Siebtes Buch
XV. Kapitel

90.

1. Sollten wir vielleicht, wenn jemand eingegangene Verpflichtungen vernachlässigt oder das uns gegebene Versprechen nicht hält, wegen dessen, der das gegebene Wort gebrochen hat, etwa auch unsererseits der Wahrheit S. c94 untreu werden?

2. Gewiß nicht ! Der rechtschaffene Mann muß sich vor der Lüge hüten und darf kein Versprechen, das er gegeben hat, brechen, wenn auch manche andere ihren Verpflichtungen untreu werden; und ebenso dürfen auch wir in keiner Weise die kirchliche Richtschnur übertreten; und zwar wahren wir vor allem hinsichtlich der wichtigsten Fragen das Bekenntnis, jene aber halten sich nicht daran. Man muß also denen vertrauen, die fest bei der Wahrheit bleiben.

3. Ferner können wir, um uns in dieser Hinsicht ausführlicher zu verteidigen, gegen sie auch vorbringen, daß auch die Ärzte, obwohl sie entsprechend den Schulrichtungen, denen sie angehören, entgegengesetzte Anschauungen haben, doch tatsächlich in gleicher Weise Kranke heilen.

4. Sollte also einer, dessen Körper krank ist und ärztliche Hilfe braucht, wegen der verschiedenen Richtungen in der Heilkunde keinen Arzt zu sich kommen lassen? Ebensowenig aber darf einer, dessen Seele krank und voll von Trugbildern1 ist, die verschiedenen Richtungen als Ablehnungsgrund vorschützen, wenn es sich für ihn darum handelt, gesund zu werden und sich zu Gott zu bekehren.

5. Tatsächlich sagt der Apostel: „Die Richtungen sind da wegen der Bewährten.“2 „Bewährt“ nennt er entweder diejenigen, die zum Glauben kommen, die sich der Lehre des Herrn mit der Fähigkeit, richtig auszuwählen, nahen und wie die bewährten Geldwechsler die echte Münze des Herrn von der Fälschung unterscheiden können,3 oder diejenigen, die im Glauben selbst stehen und bereits durch ihr Leben und durch ihre Erkenntnis bewährt geworden sind.


  1. Vgl. Platon, Phaidon p. 66 C. ↩

  2. Vgl. 1Kor 11,19; A. Resch, Agrapha, 2. Aufl. S. 100 f. Agraphon 75. ↩

  3. Vgl. Strom. I 177,2 mit Anm.; A. Resch a.a.O. S. 112 ff. Agraphon 87. ↩

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