169.
1. Wie wir es nun für die Aufgabe des Hirten erklären, für die Schafe zu sorgen („der gute Hirte setzt sein Leben für die Schafe ein“1) so werden wir es auch als die Aufgabe des Gesetzgebers bezeichnen, bei den Menschen ein tugendhaftes Verhalten zu bewirken, dadurch, daß er das im Menschen vorhandene Gute so viel wie möglich zur Entfaltung bringt, da es ja seine Aufgabe ist, die „Menschenherde“2 zu beaufsichtigen und für sie zu sorgen.
2. Wenn aber die Herde, von der der Herr in einem Bilde redet,3 nichts anderes ist als eine S. a140 „Menschenherde“ so wird der nämliche sowohl guter Hirte als auch Gesetzgeber einer einzigen Herde der auf ihn hörenden Schafe sein,4 jener wirklich einzigartige Fürsorger, der das Verlorene mit Gesetz und Wort aufsucht und findet,5 da ja das „Gesetz geistlich“6 ist und zur Glückseligkeit führt. Denn was durch Heiligen Geist entstanden ist, das ist geistlich.7
3. Derjenige ist aber der wahre Gesetzgeber, der das Gute und Schöne nicht nur verheißt, sondern auch wirklich kennt. Und auch das Gesetz dessen, der diese Kenntnis besitzt, ist das heilbringende Gebot, vielmehr ist das Gesetz ein Gebot voll von Erkenntnis: „denn Kraft und Weisheit ist das Wort Gottes.“8
4. Andererseits ist auch Ausleger der Gesetze eben der, „durch den das Gesetz gegeben wurde“,9 der erste Ausleger der göttlichen Gebote, der den Schoß des Vaters verkündende eingeborene Sohn.10