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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Zweites Buch
IX. Kapitel

42.

1. Wenn aber der wirkliche Mensch in uns der Geistesmensch ist, so ist Bruderliebe die Menschenliebe gegen diejenigen, die des gleichen Geistes teilhaftig sind. Das Liebhaben ist wiederum das Bewahren des Wohlwollens oder der herzlichen Gewogenheit; herzliche Gewogenheit ist aber ein völliges Wohlgefallen;1 und das Lieben ist ein Gefallenfinden am ganzen Wesen, wodurch S. a182 man sich zum anderen hinführen und von ihm anziehen läßt.

2. Man wird aber zum völligen Einssein geführt durch die Gleichheit des Denkens, die ein Wissen um gemeinsame Güter ist;2 denn auch die Gesinnungsgemeinschaft ist Übereinstimmung in den Ansichten.

3. Und „unsere Liebe“, so sagt der Apostel, „soll ungeheuchelt sein, und wir selbst wollen das Böse verabscheuen, indem wir am Guten festhalten und an der Bruderliebe “3 und das folgende bis „wenn es möglich ist, so viel an euch liegt, mit allen Menschen Frieden haltend.“4 Später sagt er: „Laß dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde durch das Gute das Böse!“5

4. Und den Juden muß der gleiche Apostel, wie er zugesteht, das Zeugnis geben, „daß sie Eifer um Gott haben, aber nicht mit dem richtigen Verständnis. Denn da sie Gottes Gerechtigkeit nicht kennen und ihre eigene Gerechtigkeit aufrichten (zur Geltung bringen) wollen, haben sie sich der Gerechtigkeit Gottes nicht untergeordnet.“6

5. Denn sie kannten den Willen des Gesetzes nicht und erfüllten ihn nicht, sondern meinten, das, was sie selbst annahmen, das sei auch der Wille des Gesetzes. Und sie glaubten dem Gesetz nicht als einem dessen Wesen in Weissagung bestand, sondern nur dem bloßen Wortlaut; und sie folgten ihm aus Furcht, aber nicht aus innerer Überzeugung und aus Glauben. „Denn Ziel des Gesetzes ist Christus“, der durch das Gesetz Vorhergesagte „zur Gerechtigkeit für jeden, der glaubt.“7


  1. Vgl. Pseudo-Platon, Defin. p. 413 B. ↩

  2. Vgl. Stob. Ecl. II 7,11b p. 94,1-4 Wachsmuth. ↩

  3. Röm 12,9f. ↩

  4. Ebd. 12,18. ↩

  5. Ebd. 12,21. ↩

  6. Ebd. 10,2f. ↩

  7. Ebd. 10,4. ↩

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