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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Drittes Buch
II. Kapitel

9.

1. Wenn aber die Ehebrecherin und derjenige, der mit ihr Unzucht getrieben hat, mit dem Tode bestraft werden,1 so ist doch wohl klar, daß das Gebot, das da sagt: „Du sollst das Weib deines Nächsten nicht begehren!“2 von den Heiden redet, damit jeder, der sich dem Gesetze gemäß sowohl des Weibes seines Nächsten als auch seiner Schwester enthalten hat, von dem Herrn geradezu höre: „Ich aber sage: Du sollst nicht begehren!“3

2. Die Hinzufügung des Wörtchens „ich“ zeigt aber den unmittelbaren Nachdruck des Gebotes und beweist, daß Karpokrates gegen Gott kämpft und ebenso Epiphanes, der in eben dem berühmten Buche, ich meine dem „Über die S. a263 Gerechtigkeit“, ungefähr wörtlich so fortfährt:

3. „Infolgedessen muß man den Satz 'Du sollst nicht begehren!' so auffassen, als habe der Gesetzgeber ein lächerliches Wort gesprochen und dazu noch lächerlicher hinzugefügt: 'deines Nächsten Gut!' Denn er selbst, der die Begierde gab als die Kraft, die die Gattung erhält, befiehlt, diese zu beseitigen, während er sie doch bei keinem Lebewesen beseitigt. Mit dem Zusatz 'das Weib deines Nächsten', womit er den gemeinsamen Besitz mit Gewalt in Einzelbesitz verwandelt, hat er aber etwas noch Lächerlicheres gesagt.“


  1. Vgl. Lev 20,10; Dtn 22,22. ↩

  2. Ex 20,17. ↩

  3. Mt 5,28. ↩

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