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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Viertes Buch
XII. Kapitel

82.

1. Dann fährt er fort und fügt noch hinzu: „Wie also das unmündige Kind, das entweder überhaupt nicht gesündigt hat oder zwar mit der Tat keine Sünde begangen hat, aber das Sündigen (als Anlage) in sich trug, eine Wohltat empfängt, wenn es dem Leiden unterworfen wird, indem ihm dadurch viel Unangenehmes erspart wird, so erleidet auch ein Vollkommener, wenn er zuvor keine Tatsünden S. b58 begangen hat und doch leiden muß, das, was auch immer er erleiden mag, in ähnlicher Weise wie das Kind; denn er hatte zwar in sich die Anlage zum Sündigen; aber weil er keinen Anlaß zum Sündigen bekam, sündigte er nicht. Deshalb ist es ihm nicht hoch anzurechnen, daß er nicht sündigte.

2. Denn wie derjenige, der die Ehe brechen will, ein Ehebrecher ist,1 auch wenn ihm der Ehebruch nicht gelingt, und derjenige, der einen Mord nicht begehen will, ein Mörder ist, auch wenn er den Mord nicht begehen kann, so werde ich auch den Sündelosen, von dem ich spreche, dann, wenn ich ihn leiden sehe, mag er auch nichts Böses getan haben, doch böse nennen, weil er sündigen wollte. Denn alles will ich eher sagen, als daß ich zugebe, die Vorsehung sei ungerecht zu nennen.“


  1. Vgl. Mt 5,28. ↩

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