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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Règlement ecclésiastique Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Siebentes Buch: Vom christlichen Leben; verschiedene Gebete; Taufritus.

22. Die Taufe soll nach der Vorschrift des Herrn vollzogen werden.

Bezüglich der Taufe, o Bischof oder Priester, haben wir zwar schon früher Anordnung getroffen, sagen aber auch S. 230 jetzt, daß du so laufen sollst, wie der Herr es uns verordnet hat, da er sprach: „Gehet hin und lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes und lehret sie Alles halten, was ich euch geboten habe;1 des Vaters, welcher (den Sohn) sendete, Christi, welcher (in die Welt) kam, des Trösters, welcher (bei der Taufe Jesu) Zeugniß gab. — Zuerst salbe mit heiligem Öl, alsdann taufe mit Wasser und nach der Taufe besiegle mit Chrisam, so daß sei das Salböl die Teilnahme am hl. Geiste, das Wasser aber Symbol des Todes und der Chrisam das Siegel des geschlossenen Bundes. Wenn aber weder Öl noch Chrisam vorhanden ist, so genügt Wasser, sowohl zur Salbung als zur Besieglung und zum Bekenntnis des Sterbenden oder des Mitsterbenden. Vor der Taufe soll der Täufling fasten; denn der Herr wurde zuerst von Johannes getauft, und dann verweilte er in der Wüste und fastete vierzig Tage und vierzig Nächte; er ward getauft und fastete, nicht weil er selbst der Abwaschung oder des Fastens oder der Reinigung nöthig hatte, da er von Natur rein und heilig war, sondern um dem Johannes die Wahrheit zu bezeugen und uns ein Beispiel zu geben. Also wurde der Herr nicht auf sein Leiden oder seinen Tod oder seine Auferstehung getauft — von all dem geschah (damals noch) Nichts, sondern behufs anderer Ordnung. Deßwegen fastete auch der Herr in Machtvollkommenheit nach der Taufe des Johannes; wer aber auf seinen Tod eingeweiht wird durch die Taufe, der muß vorher fasten und dann getauft werden. Denn es ist nicht billig, daß der, welcher begraben worden und auferstanden ist, über seine eigene Auferstehung trauere. Denn nach der Ordnung des Heilands ist nicht der Mensch Herr; der Eine nämlich ist Herr, der Andere unterthan.


  1. Matth. 28, 19. ↩

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