23. Von den Fasttagen.
Euere Fasttage sollen nicht mit denen der Heuchler (Pharisäer) gemeinsam sein;1 denn diese fasten am zweiten S. 231 und fünften Tage der Woche; ihr aber sollt entweder fünf Tage oder am vierten und am Rüsttag (Freitage) fasten; am vierten Wochentage nämlich erging das Gericht, das den Herrn verurtheilte, nachdem Judas um des Geldes willen den Verrath versprochen hatte; am Rüsttag (Freitag), weil an diesem Tage der Herr den Tod des Kreuzes gelitten hat unter Pontius Pilatus. Den Sabbat und den Tag des Herrn haltet als Festtage, denn der eine ist der Tag der Erinnerung an dle Schöpfung, der andere an die Auferstehung. Nur einen Sabbat im Jahr habt ihr (als Fasttag) zu halten, den des Begräbnisses des Herrn, an welchem zu fasten geziemt, nicht aber ein Fest zu halten; denn so lange der Schöpfer unter der Erde ruht, ist das Leid über ihn stärker als die Freude über die Schöpfung, weil der Schöpfer seinen Geschöpfen an Natur und Würde vorgeht.
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Matth. 6, 16. ↩