28. Verbot der Gemeinschaft mit den falschen Propheten.
Jeglicher, der zu uns kommt, werde geprüft und so aufgenommen; denn ihr habet Einsicht und könnet zwischen Rechts und Links und zwischen falschen und (wahren) Lehrern unterscheiden. Wenn ein Lehrer kommt, so reichet ihm von Herzen den Lebensunterhalt nach Bedürfniß. Dem falschen Lehrer aber gebet nur das gerade Notwendige; seinen Irrthum nehmet aber nicht auf; auch sollt ihr nicht zugleich mit ihm beten, damit ihr euch nicht durch Gemeinschaft mit ihm beflecket. Jeder wahre Prophet und Lehrer, der zu euch kommt, ist würdig der Nahrung, da er am Wort der Gerechtigkeit arbeitet.