27. Von der Ordination des Bischofs; Simon, der Kananite.
Ich aber, Simon, der Kananite, verordne, von wie Vielen der Bischof geweiht werden soll. Ein Bischof werde von zwei oder drei Bischöfen geweiht; wenn aber Jemand von e i n e m Bischof geweiht worden ist, so soll er selbst und der ihn geweiht hat, abgesetzt werden. Wenn es aber dringende Noth ist, von e i n e m ordinirt zu werden, nämlich wenn wegen Verfolgung oder einer andern Ursache mehrere nicht zugegen sein können, so soll er ein Zeugniß der Bevollmächtigung mehrerer Bischöfe beihringen.