45. Unter den Gläubigen sollen keine Streitigkeiten vorkommen.
Ein schönes Lob für den Christen ist es, mit Niemanden Händel zu haben; wenn aber Jemand durch Anreizung oder Plackerei von irgend einer Seite her in einen Handel hineingeräth, so trachte er, daß er geschlichtet werde, wenn ihm auch irgend ein Nachtheil erwachsen sollte, und gehe S. 88 nicht zum heidnischen Gericht. Aber gestattet auch nicht, daß weltliche Obrigkeiten über eure Angelegenheiten aburtheilen; denn durch diese stellt der böse Feind den Dienern Gottes nach und gibt Anlaß, daß man uns die Schmährede nachsagt, wir selbst hätten keinen Mann, der weise genug wäre, um zwischen den Parteien Recht zu sprechen und die Händel zu schlichten.