11. Ebenso sollen Minoristen nicht die Funktionen der Diakonen und diese nicht die der Priester vornehmen; dem Bischöfe allein aber steht die Ordination zu.
Aber auch den übrigen Klerikern gestatten wir nicht zu taufen, als da sind die Vorleser (Lektoren), Sänger, Thürsteher (Ostiarier) und Diener, sondern, einzig und allein den Bischöfen und Priestern unter Assistenz der Diakonen. Die aber solche Funktionen sich anmaßen, sollen die Strafe der Koriten1 erleiden. Auch gestatten wir nicht den Priestern, Diakonen zu weihen oder Diakonissinen oder Vorleser oder Altardiener oder Sänger oder Thürhüter. Den Bischöfen allein steht nach kirchlicher Ordnung die Ordination zu.
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Num. 16. ↩