12. Neid und Mißgunst ziemen sich nicht für Wittwen.
Neid und Mißgunst, Schmähsucht und Hader ziemen sich, wie gesagt, für keinen Christen, ganz besonders aber S. 122 nicht für Wlttwen. Daher sieht auch der geschäftige Teufel listig und verführerisch, wie er ist, geradezu auf jene Frauen, welche keine eigentlichen Wittwen sind, es ab, wie auch einstens auf Kain; denn es nennen sich einige Witwen, aber sie achten ebenso wenig auf das, was ihrem Stande ziemt, wie Kain auf die Rechte seines Bruders. Denn sie wissen nicht, daß nicht der bloße Name „Wittwe” sie in’s himmlische Reich einführen wird, sondern lediglich der wahre Glaube und die guten Werke. Wenn aber eine Wittwe den bloßen Namen trägt und die Werke des Widersachers thut, so wird ihr der Wittwenstand nicht angerechnet, sondern sie wird vom Reiche ausgeschlossen und ewiger Strafe überantwortet werden. Wir haben nämlich in Erfahrung gebracht, daß Neid und Mißgunst, Schmähsucht und Hader und andere grobe Fehler bei einigen Wittwen sich vorfinden. Solche Wittwen gehören nicht Christo und hangen seiner Lehre nicht an. Sehen sie, daß Mitwittwen von Jemandem Kleidung oder Geld oder Speise oder Trank oder Schuhe empfangen, dann sollen sie im Anblick der also erquickten Schwester sprechen: