229. Frage.
[Forts. v. S. 308 ] Ob man die verbotenen Handlungen ohne Scheu Allen aufdecken solle oder bloß Einigen und welchen.
Antwort. Mit dem Bekenntniß der Sünde verhält es sich ebenso wie mit der Aufdeckung körperlicher Krankheiten. Wie nun die Menschen nicht Allen die körperlichen Krankheiten offenbaren und nicht den ersten Besten, sondern den in der Heilung derselben Erfahrenen; so muß auch das Bekenntniß der Sünden nur vor Solchen geschehen, welche sie heilen können, wie geschrieben sieht: „Ihr Starken, traget die Gebrechlichkeiten der Schwachen,“ das ist, nehmet sie mit Sorgfalt hinweg!1
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Röm. 15, 1. ↩