45. Gesetze, die die Opfer verbieten und den Bau von Kirchen verordnen.
Darauf wurden sodann zwei Gesetze zur selben Zeit erlassen, von denen das eine den abscheulichen Götzendienst verbot, der ehedem in Stadt und Land geübt wurde; keiner sollte es mehr wagen, Götterbilder aufzustellen oder sich mit Weissagung und andern derartigen unnützen Dingen zu befassen oder überhaupt noch zu opfern. Das andere Gesetz hingegen gebot, die Bethäuser höher zu bauen und die Kirchen Gottes breiter und länger zu machen, wie wenn der Wahn der Vielgötterei schon aus dem Wege geschafft wäre und sich fast alle Menschen künftig Gott anschließen wollten; denn so zu denken und an die Befehlshaber in den einzelnen Orten zu schreiben trieb den Kaiser seine Frömmigkeit gegen Gott an. Dazu enthielt das Gesetz auch den Befehl, mit Gaben an Geld nicht zu sparen, sondern selbst aus dem kaiserlichen Schatze die Baukosten zu bestreiten. Es wurde aber auch an die Vorsteher der Kirchen an allen Orten derart geschrieben, und so hat der Kaiser in seiner Gnade auch an uns ein solches Schreiben gerichtet. Dieses erste Schriftstück, das er an uns gesendet hat, ist folgendes: