60. Ermahnungen am Schlusse des Erlasses, keinem lästig zu fallen.
„Doch darf keiner mit dem, was er selbst aus Überzeugung angenommen hat, einem andern schaden. Was der eine gesehen und erkannt hat, damit soll er dem Nächsten, wenn es geschehen kann, nützen, andernfalls lasse er es sein; denn etwas anderes ist es, den Kampf um die Unsterblichkeit freiwillig aufzunehmen, etwas anderes, mit Strafen dazu zu zwingen. Das habe ich ausgesprochen, das klargelegt, weitläufiger als es die Absicht meiner Güte verlangte; allein ich wollte nicht den Glauben an die Wahrheit verbergen, zumal einige, wie ich höre, sagen, die Gebräuche der Tempel und die Macht der Finsternis seien beseitigt. Das wollte ich ja allen Menschen raten, wenn nur nicht der sich gewaltsam auflehnende verderbliche Irrtum zum Schaden der allgemeinen Wohlfahrt sich maßlos in mancher Herzen fest eingewurzelt hätte.“