18. Ein Gesetz befiehlt, den Tag des Herrn und den Freitag zu ehren.
Auch setzte er fest, daß als der dem Gebete geweihte Tag der Tag zu gelten habe, der in Wahrheit berechtigt und tatsächlich der erste, der Tag des Herrn und des Erlösers sei. Diakonen und andere Gott geweihte Diener, Männer, die sich durch ein ehrwürdiges Leben und jegliche Tugend auszeichneten, waren als Wächter des ganzen Hauses aufgestellt; treue Trabanten, Leibwächter, deren Waffen in einem ergebenen und treuen Charakter bestanden, nahmen den Kaiser zum Lehrer der Frömmigkeit und sie ehrten nicht weniger auch selber den Tag des Erlösers und Herrn, indem sie an ihm ihre Gebete verrichteten, wie es dem Kaiser angenehm war. Dasselbe zu tun trieb der Selige auch alle Menschen an, da er ja den Wunsch hegte, allmählich alle Menschen zu Gottesverehrern zu machen. Darum erließ er ein Gesetz für alle Bürger des römischen Reiches, an den nach dem Erlöser benannten Tagen zu feiern, ebenso wie auch den Tag vor dem Sabbat in Ehren zu halten1 , wohl um des Gedächtnisses willen an all das, was der Heiland der Welt, wie überliefert ist, an diesem Tage vollbracht hat. Er belehrte sodann sein ganzes Heer, mit Eifer den Tag des Erlösers zu feiern, S. 157der auch nach dem Lichte und nach der Sonne benannt ist, und den Soldaten, die den göttlichen Glauben angenommen hatten, gab er Zeit und Gelegenheit, ungehindert in der Kirche Gottes auszuharren, um dort ungestört von jedermann ihre Gebete zu verrichten.
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Vgl. Codex Theodosianus II 8, 1 [aus dem Jahre 321]. ↩