32 Das Gesetz befreit die unter Verlust ihrer bürgerlichen Ehre zur Arbeit in den Bergwerken oder zu Frondiensten Verurteilten.
S. 70„Wer darum zu schwerer Arbeit in Bergwerken oder zu Sklavendiensten bei öffentlichen Arbeiten verurteilt wurde, soll die ständigen Mühen mit süßer Ruhe vertauschen und dann leichter und ganz nach seinem Belieben leben, nachdem seine übermäßigen widrigen Anstrengungen sich in angenehme Erholung gewandelt haben.
„Wenn aber einige der allgemeinen Freiheit verlustig wären oder unglücklicher Weise ihre bürgerliche Ehre verloren hätten, sollen sie mit der gebührenden Freude ihren früheren Stand wieder einnehmen und in ihre Heimat zurückeilen, wie wenn sie sich nur eine Zeitlang einer Reise wegen davon getrennt hätten.