32. Synode zu Antiochien. Das Verfahren gegen den heiligen Meletius1
Zu jener Zeit hielt sich Konstantius in Antiochien auf. Nachdem die Ruhe hergestellt und der persische Krieg beendet war, versammelte er wieder Bischöfe und S. 167 wollte sie zwingen, daß sie sämtlich sowohl den Ausdruck „wesensgleich2“ als auch den anderen „wesens-ungleich3“ verwerfen sollten. Da Eudoxius, der nach Leontius jenen Stuhl (von Antiochien) an sich gerissen hatte, später verbannt worden war und nach vielen Synoden widerrechtlich sich der Kirche von Konstantinopel bemächtigt hatte, so war die antiochenische Kirche damals ihres Hirten beraubt. Als nun die Bischöfe hier zusammenkamen — es waren ihrer aber viele von allen Seiten her erschienen —, da erklärten sie, man müsse zuerst der Herde einen Hirten vorsetzen, dann erst könne man gemeinschaftlich mit diesem über die Dogmen beraten.
Um jene Zeit hatte der vortreffliche Meletius zuerst eine Stadt Armeniens regiert, sich aber später aus Ärger über die Unbotmäßigkeit seiner Untergebenen an einen anderen Ort in die Ruhe zurückgezogen4. Diesen hielten die Arianer für ihren Glaubens- und Gesinnungsgenossen und baten deshalb den Konstantius, ihm die Regierung der antiochenischen Kirche zu übergeben. In ihrem Bestreben, der gottlosen Lehre zur Herrschaft zu verhelfen, übertraten sie nämlich ohne Scheu jegliches Gesetz; ja die Übertretung der Gesetze wurde das Fundament ihrer Gottlosigkeit. An vielen Orten hatten sie viele derartige Neuerungen vorgenommen5. Aber auch S. 168 die treuen Anhänger der apostolischen Lehre, welche die Rechtgläubigkeit des großen Meletius kannten und den Glanz seines Lebens und den Reichtum seiner Tugenden wahrnahmen, stimmten zu und arbeiteten mit dem größten Eifer darauf hin, daß die Abstimmung schriftlich geschehe und von allen unterschrieben werde. Dieses Dokument übergaben sie, die einen wie die anderen, wie die gemeinsame Vertragsurkunde dem Bischof Eusebius von Samosata, einem echten Verteidiger der Wahrheit, zur Aufbewahrung. Als der große Meletius nach Empfang der kaiserlichen Berufung anlangte, kamen ihm alle Bischöfe entgegen; es zogen ihm aber auch entgegen die übrigen Grade des Klerus der Kirche und das gesamte Volk der Stadt; selbst Juden und Heiden fanden sich ein, um den weltberühmten Meletius zu sehen.
Der Kaiser aber befahl ihm und den anderen, welche reden konnten, dem Volke die Stelle zu erklären: „Der Herr schuf mich als Erstling seiner Wege zu seinen Werken6.“ Zugleich beauftragte er geübte Schnellschreiber, die Worte eines jeden genau aufzuzeichnen, weil er glaubte, daß infolgedessen die Erklärungen um so sorgfältiger gegeben würden. Zuerst nun gab Georg von Laodicea seine übel riechende Irrlehre von sich; hierauf trug Acacius von Cäsarea eine sozusagen in der Mitte liegende Lehre vor, die zwar soweit als möglich von der Gottlosigkeit der ersteren abrückte, aber doch den apostolischen Charakter nicht rein und unverfälscht bewahrte; an dritter Stelle erhob sich der große Meletius und legte die wahre und echte Regel der Gotteslehre dar. Indem er nämlich die Wahrheit zur Richtschnur seiner Lehre nahm, vermied er glücklich das Zuviel und Zuwenig. Es wurde ihm von seiten des Volkes sehr großer Beifall gespendet, nur baten sie ihn, er möchte ihnen eine ganz kurze Lehrformel geben. Da zeigte er ihnen drei Finger, bog dann zwei davon ein und ließ nur einen ausgestreckt und sprach dazu die S. 169 denkwürdigen Worte: „Drei sind es für unser Denken, aber wie zu einem reden wir7.“
Gegen diese Erläuterung erhoben die an der geistigen Krankheit des Arius Leidenden ihre Stimme und ersannen die verleumderische Anklage, daß der heilige Meletius sabellianisch denke; und wirklich gelang es ihnen, den unbeständigen Kaiser, der sich mit Leichtigkeit bald auf diese, bald auf jene Seite ziehen ließ, zu überreden und zu veranlassen, daß er den Meletius wieder in seine Heimat zurückschickte. Und sofort setzten sie an seine Stelle den Euzoius, einen offenkundigen Anhänger der arianischen Lehre. Derselbe war als Diakon von dem großen Alexander zugleich mit Arius abgesetzt worden8. Alsbald nun sonderte sich der gesunde Teil des Volkes von dem kranken9 und hielt fortan seine Versammlungen in der Apostelkirche, welche in der Altstadt gelegen ist. Dreißig Jahre hatten sie ausgehalten, seitdem gegen den berühmten Eustathius die Verfolgung eröffnet worden war10, hatten beständig die Schamlosigkeit der Arianer ertragen und immer auf eine günstige Wendung der Dinge gehofft. Als sie aber sahen, wie die Gottlosigkeit bei denselben nur zunahm, wie die Anhänger der apostolischen Lehre öffentlich bekämpft und im geheimen verfolgt wurden, wie der heilige Meletius vertrieben wurde und Euzoius, der Vorkämpfer der Häresie, an seiner Stelle den Vorsitz übernahm, da gedachten sie der Worte, die zu Lot gesprochen worden waren: „Rette deine Seele11!” Dazu erinnerten sie sich der Vorschrift des Evangeliums, welche deutlich S. 170 bestimmt: „Wenn dein rechtes Auge dich ärgert, so reiß es aus und wirf es von dir12!“ Dasselbe hat der Herr auch in bezug auf Hand und Fuß befohlen und hinzugefügt: „Denn es ist dir nützlicher, wenn eines von deinen Gliedern zugrunde geht, als wenn dein ganzer Körper in die Hölle geworfen wird13.“
Auf diese Weise entstand also die Spaltung in der Kirche.
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Im Jahre 361. ↩
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ὁμοούσιος [homoousios] und ἑτερούσιος [heterousios]. ↩
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ὁμοούσιος [homoousios] und ἑτερούσιος [heterousios]. ↩
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Meletius stammte aus Melitene in Kleinarmenien. Wegen seines strengen Lebenswandels hochgeschätzt, wurde er, als 358 der Bischof Eustathius von Sebaste auf einer Synode zu Melitene abgesetzt wurde, zu dessen Nachfolger bestimmt. Er legte aber seine Stelle bald wieder nieder und zog sich nach Beröa in Syrien zurück, wo er allem Anschein nach als Privatmann lebte. Da er an der Synode von Seleucia teilnahm und die Formel von Nice unterschrieb (s. oben S. 134 A. 1, 140 ff. u. 152 ff.), so wurde er, als 360 der Bischof Eudoxius von Antiochien auf den Bischofsstuhl von Konstantinopel versetzt wurde, durch den Einfluß der homöischen Hofpartei zum Bischof von Antiochien bestellt. Auch die Anhänger des nizänischen Glaubens gaben ihm ihre Stimme. Beide Teile hielten ihn für einen der Ihrigen. ↩
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Gemeint ist das Gesetz, das die Versetzung eines Bischofs, Priesters oder Diakons von einer Kirche zu einer anderen verbietet. Vgl. can. apost. 14 u. 15, can. 2 u. 21 der Synode von S. 168 Arles (314) und can. 15 des Konzils von Nizäa. Hefele, CG I ², 205, 216, 418 f., 804. ↩
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Es war dieses die Hauptbeweisstelle der Arianer. Vgl. oben I 5, S. 28 A. 1. ↩
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Griechisch: Τρία τὰ νοούμενα ὡς ἑνὶ δὲ διαλεγόμεθα [Tria ta nooumena hōs heni de dialegometha]. Diese Formel ist weder klar noch einwandfrei. Die Arianer hatten nicht ganz unrecht, wenn sie dieselbe als sabellianisch verdächtigten. Übrigens scheinen bei der Absetzung des Meletius auch noch andere als dogmatische Gründe mitgewirkt zu haben. Jedenfalls aber scheint seine Predigt, die noch erhalten ist (bei Epiphanius, haer. 73, 29—33, Migne 42, 475—65)[richtig: Migne 42, 457-65] und im wesentlichen orthodox lautet, die Hofbischöfe enttäuscht zu haben. ↩
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S. oben I 4, S. 25. ↩
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D. i. die Rechtgläubigen von den Häretikern. ↩
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Vgl. oben I 21 u. 22, S. 70 ff. ↩
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Gen. 19, 17. ↩
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Matth. 5, 29; 18, 9; Mark. 9, 46. ↩
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Matth. 5, 30; 18, 8; Mark. 9, 42—45. ↩