§ 14.
Nach dem Genuß und der Austeilung der hl. Kommunion geht er mit der ganzen versammelten Gemeinde zur Danksagung über. Es geht aber der eigene Genuß der Austeilung der hl. Kommunion voraus …, denn das ist die allgemeine Ordnung der Dinge und die Unterscheidung beim Göttlichen, daß der heilige Bischof zuerst kommuniziert und sich an den Gaben sättigt, die er nach göttlicher Anordnung an die übrigen austeilen soll, und sie dann den andern reicht. Die nun die göttlichen Lehren keck mißbrauchen, weil sie ihnen weder durch ihre Lebensweise noch durch ihre Seinsverfassung entsprechen, sind als Tempelschänder und durchaus nicht ins Heiligtum gehörig anzusehen. Wie nämlich die zarteren und durchsichtigeren Stoffe, sobald sie von den in sie eingehenden Sonnenstrahlen erfüllt werden, alles sie überströmende Licht nach Art der Sonne an die benachbarten weitergeben, so darf sich niemand verwegen andern als Führer zum göttlichen Licht anbieten, der nicht seiner ganzen Seinsverfassung nach im höchsten Maß gottähnlich geworden ist und durch göttliche Eingebung und Urteilsspruch als dazu geeignet anerkannt.