4.
Mächtig ist zwar die Hand des Herrn, seine Wut gegen die arme, verlassene Witwe zu bändigen und ihn auf erprobten Wegen von seinem verbrecherischen Vorhaben abzuschrecken. Sollte aber ich nicht wenigstens bei einem so schmerzlichen Vorfalle meine Stimme erheben? Soll jenen solches erlaubt sein, während man mir zuruft: „Schweige!“? Der Herr bewahre mich vor der Torheit, daß ich mich durch ihren Zorn erschrecken lasse und schweige, während er mir doch durch seinen Apostel befiehlt, der es als Aufgabe des Bischofs bezeichnet, „zu widerlegen die, die falsche Lehren aufstellen“1. Wenn ich also Sorge trug, daß ein so ungeheurer Frevel in den Staatsakten verzeichnet werde, so geschah dies deshalb, damit niemand, vorzüglich nicht in anderen Städten, sobald es ihm paßt, meine, ich hätte, S. 101 was ich beklage, nur erdichtet. Sagt man ja sogar schon zu Hippo, Proculeianus habe gar nicht das befohlen, was ihm amtlich zugeschrieben wird.
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Tit. 1, 11. ↩