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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXIX. (Nr. 51.) An Bischof Crispinus von Kalama

1.

Weil die Eurigen unsere Demut tadeln, so habe ich dem Briefe die obige Aufschrift gegeben1. Es könnte scheinen, ich hätte sie zu deiner Beschimpfung gewählt, wenn ich nicht annehmen müßte, daß du mir in gleicher Weise antworten werdest. Was soll ich lange mich über dein Versprechen zu Karthago und mein Drängen auslassen?2 Laß die Art und Weise, wie wir damals die S. 193 Verhandlung geführt haben, vergessen sein, damit die weitere Entwicklung nicht gehemmt werde. Nun gibt es, wenn ich mich nicht täusche, mit Gottes gnädigem Beistande keine Entschuldigung: wir beide sind in Numidien und nicht weit voneinander entfernt. Es ist das Gerücht zu mir gedrungen, du wollest noch immer in einer Besprechung mit mir die Frage untersuchen, die unserer Vereinigung im Wege steht. Sieh, wie leicht sich alle Schwierigkeiten lösen! Antworte, wenn es dir gefällt, auf diesen Brief; vielleicht wird dieser Meinungsaustausch für uns und für diejenigen, die uns zu hören wünschen, genügen. Im anderen Falle mögen Briefe und Antworten so lange fortgesetzt werden, bis die Frage genügend geklärt ist. Denn welcher Umstand kann für uns gelegener sein als die so große Nähe der Städte, in denen wir wohnen? Ich habe mir nämlich vorgenommen, diese Sache mit euch brieflich zu verhandeln; niemandem von uns kann dann das Gesagte aus dem Gedächtnisse entschwinden, und die, die sich für Zwiegespräche interessieren, aber nicht beiwohnen können, brauchen nicht leer auszugehen. Was nun die Vergangenheit anbetrifft, so pflegt ihr nach Belieben mit falschen Behauptungen herumzuwerfen, vielleicht nicht in lügnerischer Absicht, sondern aus Irrtum. Laß uns also, wenn es dir beliebt, jene Vergangenheit an der Gegenwart abwägen. Es ist dir zweifellos wohlbekannt, daß zur Zeit des Alten Bundes götzendienerische Frevel begangen worden sind3, daß ein gottloser König ein prophetisches Buch verbrannt hat4. Wenn das Verbrechen des Schismas nicht ärger wäre als diese beiden Verbrechen, so würde es nicht strenger als sie bestraft worden sein. Du erinnerst dich aber ohne Zweifel, daß die Anstifter einer Spaltung lebendig von der Erde verschlungen, ihre Anhänger aber durch Feuer vom Himmel verzehrt wurden5. Weder die Verfertigung und Anbetung des Götzenbildes noch die Verbrennuug eines heiligen Buches wurde solcher Strafe für würdig erfunden.


  1. Eine solche ist nicht vorhanden; der Brief ist ohne die übliche Begrüßung erhalten. ↩

  2. Wahrscheinlich hatte Crispinus seine Teilnahme an einem Religionsgespräch zugesagt und hinterher trotz Augustinus Drängen seine Zusage nicht gehalten. ↩

  3. Exod. 32, 1-6. ↩

  4. Jer. 36, 23. ↩

  5. Num. 16, 31-35. ↩

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