4.
Auch pflegt ihr zu behaupten, daß wir die Taufe Christi nicht hätten, ja daß diese sich überhaupt außerhalb eurer Gemeinschaft nicht finde. Ich könnte mich hier über etwas weitläufiger aussprechen, allein euch gegenüber ist es nicht notwendig, da ihr mit Felicianus S. 196 und Prätextatus auch die Taufe der Anhänger des Maximianus angenommen habt. Denn alle, die zur Zeit ihrer Kirchengemeinschaft mit Maximianus tauften, zur Zeit, da ihr nach Ausweis der Akten auch gerade namentlich den Felicianus und Prätextatus durch fortgesetztes gerichtliches Verfahren aus ihren Kirchen zu vertreiben suchtet, alle diese also, die damals die Taufe spendeten, haben jetzt in so vielen Kirchen, die zu ihrem Sprengel gehören, sowie in ihren Kathedralstädten selbst, in ihrer und eurer Gemeinschaft, nicht bloß auf dem Krankenbette, sondern auch bei der Osterfeier solche, die in der Spaltung, im schismatischen Frevel getauft worden sind; und doch ist bei keinem die Taufe wiederholt worden. Wenn ihr es doch beweisen könntet, daß diejenigen, die Felicianus und Prätextatus außerhalb eurer Gemeinschaft, im Frevel des Schismas, ungültig in eurem Sinne, getauft hatten, von denselben nach ihrer Wiederaufnahme, im Schoße eurer Gemeinschaft, wiederholt, also gültig in eurem Sinne, getauft seien! Denn wenn diese wiedergetauft werden mußten, so mußten auch jene wiedergeweiht werden. Durch ihren Abfall von euch hatten sie ja die Bischofsweihe verloren, wenn sie nämlich außer eurer Gemeinschaft nicht taufen konnten. Hatten sie aber durch ihren Abfall die Bischofsweihe nicht verloren, so konnten sie allerdings taufen. Hatten sie sie aber verloren, so mußten sie bei ihrer Wiederaufnahme wiedergeweiht werden, damit ihnen das Verlorene wieder zuteil würde. Aber sei außer Sorgen! Wie es gewiß ist, daß sie mit derselben Bischofsweihe, mit der sie euch verlassen hatten, wieder zu euch gekommen sind, so ist es auch gewiß, daß sie alle, die von ihnen im Schisma des Maximianus getauft worden waren, ohne jede Wiederholung der Taufe zugleich mit sich selbst eurer Kirchengemeinschaft wieder einverleibt haben.