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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLII. (Nr. 93.) An Vincentius

36.

Wenn dich indessen das Ansehen des heiligen Bischofs und ruhmvollen Märtyrers Cyprianus bestimmt — wir unterscheiden, wie gesagt, ein solches Ansehen von dem der Heiligen Schrift —, warum gefällt es dir dann nicht, daß er an der Einheit des Erdkreises und aller Völker in Liebe festgehalten und sie in seinen Abhandlungen verteidigt hat? Deshalb beurteilte er die, die sich als vermeintliche Gerechte von ihr lostrennen wollten, als überaus anmaßende und hochmütige Leute und spottete darüber, daß sie sich herausnähmen, was der Herr nicht einmal den Aposteln gestattete, nämlich, vor der Zeit das Unkraut zu sammeln oder die Spreu vom Weizen zu sondern, gleich als ob sie beauftragt wären, die Wurfschaufel zu führen und die Tenne zu reinigen. Warum gefällt es dir nicht, wenn er zeigt, daß niemand durch die Sünden anderer befleckt werden könne, was den einzigen Vorwand zur Trennung bei allen Anstiftern einer ruchlosen Auflehnung bildet? Warum gefällt es dir nicht, daß er selbst in jener Frage, in der er eine abweichende Ansicht hatte, keineswegs seine andersgesinnten Amtsbrüder ausschließen wollte? Warum gefällt es dir nicht, daß er in dem Briefe an Jubaianus1, der auf dem Konzil2, auf dessen Ansehen ihr euch in betreff der Wiedertaufe berufet, zuerst verlesen wurde, zwar zugibt, es seien in früherer Zeit die außerkirchlich Getauften ohne Wiedertaufe in die Kirche aufgenommen worden, und sie also für ungetauft hält, des ungeachtet S. 369 aber ein solches Gewicht auf die Vorteile des kirchlichen Friedens legt, daß er glaubt, jene seien um dessentwillen der Gnadenschätze der Kirche teilhaftig geworden?3


  1. Brief 73 Cyprians. ↩

  2. Gemeint ist das zweite Konzil zu Karthago 256. ↩

  3. Der hl. Cyprianus irrte sich in bezug auf die Ketzertaufe, die er unter allen Umständen für ungültig hielt. In seinem Sinne entschieden zwei karthagische Synoden von 30 bezw. 71 Bischöfen im Jahre 255 und Frühjahr 256, während sich Papst Stephanus ganz entschieden für ihre Gültigkeit aussprach (nihil innovetur, nisi quod traditum est, ut manus illis imponatur in poenitentiam). Da Cyprianus andererseits nicht leugnen konnte, daß die Ketzertaufe bisher als gültig behandelt wurde, so nahm er seine Zuflucht zu dem Satze: Supplet ecclesia — die Kirche macht es gut. ↩

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