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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLII. (Nr. 93.) An Vincentius

41.

S. 372 Verweile noch ein wenig bei Cyprianus’ Briefen, um zu beachten, wie unentschuldbar sich nach ihm der erweist, der sich von der Einheit der Kirche, deren Verbreitung unter allen Völkern der Herr verheißen und durchgeführt hat, in eitler Selbstgerechtigkeit lostrennen wollte. Noch besser wirst du dann die Wahrheit des Spruches, den ich vorher angeführt habe, verstehen: „Der böse Sohn erklärt sich selbst für gerecht, kann aber seine Lostrennung nicht rechtfertigen“1. In seinem Briefe an Antonianus2 handelt er von einem Gegenstande, der dem, der uns gerade beschäftigt, sehr verwandt ist; indessen ziehe ich vor, seine eigenen Worte anzuführen. „Einige unserer bischöflichen Vorfahren in dieser unserer Provinz“, sagt er, „glaubten den Ehebrechern die Aussöhnung mit der Kirche nicht gewähren zu dürfen und schrieben der Buße beim Ehebruche keine Wirksamkeit zu3; sie sagten sich aber deshalb nicht von der Gemeinschaft ihrer Mitbischöfe los und zerrissen nicht durch Härte oder eigensinniges Verharren auf ihrer Meinung die Einheit der katholischen Kirche, als ob sich diejenigen, die die Aussöhnung nicht gestatteten, deshalb von der Kirche trennen müßten, weil sie bei anderen gestattet wurde. Während das Band der Einheit erhalten bleibt und die unzertrennbare Kirche als heiliges Geheimnis fortbesteht, richtet jeder Bischof seine Handlungsweise so ein, daß er dem Herrn von seinem Verhalten Rechenschaft zu geben vermag.“ Was sagst du hierzu, Bruder Vincentius? Du siehst doch wohl, diesem großen Mann, diesem friedfertigen Bischof, diesem heldenmütigen Märtyrer lag an nichts mehr als daran, daß das Band der Einheit nicht zerrissen werde. Du siehst, wie er in Schmerzen sich ängstigt, nicht bloß damit die in Christus empfangenen Kleinen geboren werden, sondern auch, damit sie nicht noch nach der Geburt, kaum dem Mutterschoße entnommen, dahinsterben4 .


  1. Sprichw. 24, 35 (Septuag.). ↩

  2. Brief 52 Cyprians. ↩

  3. Das heißt: die Ehebrecher wurden nicht zur Kirchenbuße, auf die die Lossprechung folgte, zugelassen. ↩

  4. Vgl. in bezug auf das Verhalten des hl. Cyprianus in dieser Frage die Werke von Peters, Regensburg 1877, Fechtrup, Münster 1878, und Benson, London 1897. ↩

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