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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLIV. (Nr. 98.) An Bonifatius

3.

Indessen sagt man mit Recht, daß die Eltern oder sonstige Erwachsene, die ihre eigenen oder fremde Kinder in den Teufelsdienst zu verstricken suchen, geistige Mörder sind. Sie begehen zwar an den Kindern keine Mordtat, aber sie machen sich selbst zu Mördern. Mit Recht sagt man ihnen, wenn man sie vor diesem Verbrechen warnt: „Tötet eure Kleinen nicht!“ Denn es sagt der Apostel: „Löschet den Geist nicht aus!“1 — nicht etwa, als ob er ausgelöscht werden könnte; aber mit Recht sagt man von jenen, die durch ihre Handlungsweise den Willen zeigen, ihn auszulöschen, daß sie auch wirklich, so viel es an ihnen liegt, ihn auslöschen. In S. 397 diesem Sinne kann man sehr wohl verstehen, was der hochselige Cyprianus in seinem Briefe „Über die Gefallenen“ geschrieben hat, da er die, die zur Zeit der Verfolgung den Götzen geopfert hatten, mit folgenden Worten tadelt: „Und um das Maß des Verbrechens voll zu machen, wurden selbst Kinder auf den Armen der Eltern herbeigetragen oder an der Hand herbeigeführt, und so verloren die Kleinen, was sie sogleich beim ersten Beginne des Lebens erlangt hatten“2. Sie verloren es, will er sagen, so weit das Verbrechen jener reichte, die sie zwingen wollten, es zu verlieren. Sie verloren es gemäß der Gesinnung und dem Willen derer, die an ihnen einen so großen Frevel begingen. Denn wenn sie es für sich selbst verloren hätten, so wären sie vor dem Urteile Gottes ohne Entschuldigung und hätten sich die Verdammung zugezogen. Wäre dies die Ansicht des heiligen Cyprianus gewesen, so würde er nicht sogleich zu ihrer Verteidigung hinzufügen: „Werden nicht diese, wenn der Tag des Gerichtes kommt, sagen: Wir haben nichts verbrochen, wir haben nicht die Speise und den Becher des Herrn verlassen, wir sind nicht freiwillig zu den gottlosen Befleckungen geeilt. Fremder Treubruch hat uns zugrunde gerichtet, die Eltern haben sich als unsere Mörder erwiesen. Sie haben uns die Kirche nicht als Mutter, Gott nicht als Vater gelassen, so daß wir in früher Jugend, nichts ahnend und von so großem Frevel nichts wissend, durch andere in die Gemeinschaft der Verbrechen hineingezogen, durch fremden Trug gefangen wurden“3? Diese Verteidigung würde er nicht beifügen, wenn er nicht glaubte, sie sei höchst gerechtfertigt und werde den Kleinen im Gerichte Gottes zugute kommen. Denn wenn in Wahrheit gesagt ist: „Wir haben nichts verbrochen“, und: „Die Seele, die gesündigt hat, wird selbst des Todes sein“4, so werden in Gottes gerechtem Gerichte die nicht zugrunde gehen, die von den Eltern, soweit es an diesen lag, und durch ihre Verbrechen zugrunde gerichtet werden.


  1. 1 Thess. 5, 19. ↩

  2. Cyprianus ed. Hartel p. 243, 9—11. ↩

  3. Ebd. p. 243, 12-18. ↩

  4. Ezech. 18, 4. ↩

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