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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLIV. (Nr. 98.) An Bonifatius

5.

Auch darf es dich nicht beirren, daß einige ihre Kinder zur Taufe bringen nicht in dem Glauben, daß sie durch die Gnade des Heiligen Geistes zum ewigen Leben wiedergeboren werden, sondern in der Meinung, daß sie durch dieses Mittel die leibliche Gesundheit behalten oder wieder erlangen. Denn die Wiedergeburt wird den Kindern nicht etwa deshalb vorenthalten, weil jene, die sie zur Taufe brachten, nicht die rechte Absicht besaßen. Es werden von ihnen die nötigen Dienste geleistet und das Taufgelübde gesprochen, ohne die das Kind nicht geheiligt werden kann. Der Heilige Geist aber, der in den Heiligen wohnt, aus denen jene eine silberne Taube im Feuer der Liebe gegossen wird1, bedient sich bei seinen Werken auch der Dienste solcher, die bisweilen nicht bloß einfach unwissend, sondern auch in verdammenswerter Weise unwürdig sind. Werden ja die Kinder zum Empfange der Geistesgnade weniger durch die Hände derer gebracht, die sie auf ihren Armen tragen — obwohl auch von ihnen, wenn sie gute Gläubige sind —, sondern von der gesamten Gemeinschaft der Heiligen und Gläubigen. Denn man kann mit gutem Grunde annehmen, daß sie von allen zur Taufe gebracht werden, die daran ihre Freude haben und deren heilige und ungeteilte Liebe ihnen zur Gemeinschaft des Heiligen Geistes verhilft. Die ganze Kirche also, die in den Heiligen ihre Wohnstätte hat, tut dies als Mutter, die ganze Kirche, die Gebärerin aller sowie jedes einzelnen. Denn da nur ein und dasselbe Sakrament der christlichen Taufe vorhanden ist, so ist es auch bei den Häretikern von Gültigkeit und reicht zur Heiligung2 hin, wenn auch S. 400 nicht zur Erlangung des ewigen Lebens. Diese Heiligung macht zwar den Häretiker schuldbar, weil er außerhalb der Herde des Herrn das Eigentumszeichen3 des Herrn an sich trägt; doch fordert die gesunde Lehre, daß dieses Mißverhältnis aufgehoben, nicht aber die Heiligung4 aufs neue vorgenommen werde. Wieviel mehr nun kann in der katholischen Kirche das Getreide auch durch den Dienst der Stoppeln zur Reinigung gebracht werden, damit es vermittelst der Tenne zur Gemeinschaft mit dem Gesamtvorrate gelange!


  1. Mit Beziehung auf Ps. 67, 14. ↩

  2. Ad consecrationem. Wie aus dem folgenden ersichtlich, hat hier der hl. Augustinus den Fall vor Augen, daß ein Erwachsener in schuldbarem Irrtume die Taufe empfängt. Diese Taufe ist gültig und prägt der Seele den unauslöschbaren Taufcharakter ein, obwohl sie gottesräuberisch empfangen ist und darum nicht den Empfang der heiligmachenden Gnade, sondern noch schwerere Verschuldung zur Folge hat. Der Ausdruck „Heiligung“ ist also hier in ganz objektivem Sinne von der Erlangung des Taufcharakters im Unterschiede von der Taufgnade zu fassen. ↩

  3. Hier gebraucht Augustinus den Ausdruck character, von carassw, eingraben. ↩

  4. Gleichfalls im Sinne der Einprägung des unauslöschlichen Merkmals. ↩

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