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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLVII. (Nr. 108.) An Macrobius

VI. 16.

Wenn also du, o Bruder, mit dem ich jetzt zu tun habe und über dessen Heil ich mich in Christus, wie eben dieser weiß, zu freuen sehne, die Verteidigung der donatistischen Partei in dieser Angelegenheit gemäß deinen Geistesanlagen und deiner Beredsamkeit S. 442 übernehmen willst, so verfahre dabei nicht in lügenhafter Weise! Es ist ja diese Sache noch ganz frisch im Gedächtnisse, da die Männer, gegen die das Verfahren gerichtet war, sich noch am Leben befinden und auch noch so viele Akten der Prokonsuln und Magistrate vorhanden sind, in denen euch immer euer Verhältnis zur katholischen Kirche vorgehalten ist1. Bekenne dich auch nicht zu jener Auslegung des fremden Wassers, des Lügenwassers, der Totentaufe, wie sie bei euch üblich ist2. Halte dich vielmehr daran, dass die Taufe Christi, die der Kirche zum Zwecke der Erlangung des ewigen Heiles verliehen wurde, weder, wenn sie außerhalb der Kirche gespendet wird, für eine fremde Taufe gehalten werden darf, noch an Personen außer der Kirche für etwas Außerkirchliches, daß sie aber den Außerkirchlichen und Getrennten zum Verderben gereicht3, den Einheimischen und Gliedern der Kirche aber zum Heile. Wollen darum jene mit der Kirche sich aussöhnen, so müssen sie den Irrtum aufgeben; doch braucht das Sakrament, das den Irrtum beschafft, nicht für nichtig erklärt zu werden: im Schoße der Kirche soll dem Bekehrten zu nützen beginnen, was dem von ihr Abgewandten schadete. Fasse auch nicht immer so, wie es bei euch Sitte ist, die Pflicht auf, an den Sünden anderer keinen Anteil zu nehmen, von den Bösen sich abzusondern, nichts Unreines und Beflecktes zu berühren, die von wenig Sauerteig ausgehende Verderbnis zu meiden; denn sonst geratet ihr bei der Sache des Maximianus in unlösbare Schwierigkeiten. Behaupte vielmehr und halte als verständiger Mann fest, was die gesunde Lehre nahe legt und die wahre Glaubensregel durch das Beispiel der Propheten und Apostel beweist, daß man nämlich lieber die Bösen dulden müsse, damit die Guten nicht verlassen S. 443 werden, als daß man, um sich von den Bösen abzusondern, auch die Guten verläßt. Nur sollen sich die Guten hüten vor jeder Nachahmung, vor jeder Zustimmung, vor jeder Ähnlichkeit im Leben und in den Sitten mit den Bösen, die mit ihnen zugleich heranwachsen, zugleich mit ihnen Trübsal erleiden, zugleich mit ihnen im Netze sich befinden bis zur Zeit der Ernte, der Säuberung der Tenne und der am Ufer zu vollziehenden Ausscheidung. Wie willst du aber die Verfolgung und, was immer die Eurigen mit Hilfe der Richter zur Vertreibung und Entsetzung der Maximianisten getan haben, rechtfertigen? Sicherlich doch nur durch die Behauptung, daß die Verständigen aus euch dies nur in der Absicht zu bessern, nicht zu schaden getan und das Schreckende an der Sache gemildert hätten; wenn aber einige die Schranken der Menschlichkeit überschritten hätten wie bei dem, was Salvius von Membressi nach dem Zeugnisse der betreffenden Stadt erlitten hat, so sei dies den anderen nicht anzurechnen, so wenig als die Spreu dem Weizen, da sie zwar mit ihnen in der Gemeinschaft der Sakramente stehen, aber durch die Verschiedenheit des Lebens von ihnen getrennt sind.


  1. Wenn die Donatisten vor Gericht über die Maximianisten klagten, so wurden sie von den Richtern selbst darauf aufmerksam gemacht, daß die Maximianisten nichts anderes gegen sie getan hätten als sie selbst gegen die katholische Kirche. ↩

  2. Das heißt der schon angeführten Schriftstellen, in denen diese Ausdrücke vorkommen. ↩

  3. Natürlich nur dann, wenn sie freiwillig und schuldbar von der Kirche getrennt sind. ↩

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