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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
III. (Nr. 133.) An Marcellinus

1.

Ich habe in Erfahrung gebracht, daß jene Circumcellionen und donatistischen Kleriker, die die Polizei von Hippo um ihrer Verbrechen willen dem Gerichte überliefert hatte, von deiner Herrlichkeit verhört worden sind, daß ferner die meisten von ihnen den an dem katholischen Priester Restitutus begangenen Mord sowie die Mißhandlung eines anderen katholischen Priesters, des Innocentius, eingestanden und auch bekannt haben, sie hätten diesem ein Auge ausgerissen und einen Finger zerschmettert1. Dies flößt mir die Sorge ein, es möchte etwa deine Herrlichkeit glauben, sie nach der ganzen Schwere des Gesetzes bestrafen zu müssen, indem ihnen das gleiche geschieht, wie sie getan haben. Deshalb beschwöre ich dich durch diesen Brief bei dem Glauben, den du an Christus hast, bei der Barmherzigkeit Christi des Herrn selbst, dies nicht zu tun noch irgendwie zu gestatten, daß es geschehe. Denn obgleich wir jede Einmischung hinsichtlich ihrer Hinrichtung unterlassen könnten, da sie, wie offenkundig, nicht durch Anklage von unserer Seite, sondern durch die amtliche Tätigkeit S. 524 der Sicherheitspolizei dem Gerichte ausgeliefert wurden, so wollen wir doch nicht, daß für die Leiden der Diener Gottes gleichsam nach dem Vergeltungsrecht, durch Verhängung der gleichen Pein Rache genommen werde. Nicht als ob wir euch hindern wollten, Verbrechern die Freiheit zu solchen Freveln zu nehmen; aber wir wünschen, daß es für hinreichend erachtet werde, wenn sie bei lebendigem Leibe und ohne körperliche Verstümmelung durch die Strenge der Gesetze entweder von ihrem rasenden Toben zu heilsamer Ruhe geführt oder an Stelle ihrer bösen Tätigkeit mit irgendeiner nützlichen Arbeit beschäftigt werden. Auch das ist zwar eine Art Verurteilung. Aber wer sollte nicht einsehen, daß es eher eine Wohltat als eine Strafe zu nennen sei, wenn ihr Frevelmut in Schranken gehalten, aber das Heilmittel der Buße ihnen nicht entzogen wird?


  1. Vgl. Brief 105, 3. ↩

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