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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
IX. (Nr. 153.) An Macedonius

25.

Wenn man es indessen mit der Gerechtigkeit ganz genau nehmen will, so entspricht es ihr mehr, dem Rechtsanwalt zu sagen: „Erstatte, was du in Empfang genommen, als du gegen die Wahrheit auftratest, als du der Ungerechtigkeit zur Seite standest, den Richter hintergingest, die gerechte Sache nicht aufkommen ließest, mit Hilfe der Lüge den Sieg davon trügest“ — bekanntlich glauben viele sehr angesehene und beredte Männer dies nicht nur straflos, sondern zu ihrem größten Ruhme tun zu dürfen —, als daß man zu irgendeinem nachgeordneten Beamten sagt: „Erstatte, was du bekamst, als du auf Befehl des Richters einen zu irgendeinem Zwecke notwendigen Mann festnahmest, ihn fesseltest, damit er nicht Widerstand leiste, ihn einsperrtest, damit er nicht entfliehe, und zuletzt ihn vorführtest, wenn der Prozeß weitergeführt wurde, oder ihn entließest, wenn er entschieden war.“ Aber es liegt auf der Hand, warum man zum Rechtsanwalt nicht in der angeführten Weise spricht; es will niemand zurückfordern, was er seinem Verteidiger gegeben hat, um mit Unrecht den Sieg zu erlangen, wie niemand zurückgeben will, was er infolge seines ungerechten Sieges von seinem Gegner erlangt hat. Wo aber ließe sich wohl ein Rechtsanwalt finden, oder in welchem Rechtsanwalt würde man einen so trefflichen Mann entdecken, daß er nach Empfang seiner Gebühren spräche: „Nimm zurück, was du mir für ungerechte Beihilfe gegeben hast, und gib deinem Gegner zurück, was du ihm durch meine Vermittlung in ungerechter Weise abgenommen hast“? Und doch, wer über sein sündhaftes Leben eine recht aufrichtige Reue hat, der muß sich auch dazu verstehen, daß er, wenn der ungerechte Prozeßführer trotz aller Mahnungen seine Ungerechtigkeit S. 586 nicht gut machen will, doch auf den Lohn dieser Ungerechtigkeit verzichtet. Man müßte sonst behaupten, es sei zwar Wiedererstattung zu leisten, wenn man fremdes Gut heimlich durch Diebstahl entwendet, aber nicht zu erstatten, was man vor dem öffentlichen Gerichte, das die Verbrecher bestraft, durch Täuschung des Richters und Umgehung der Gesetze erlangt. Was soll ich sagen vom Wucher, dessen Wiedererstattung selbst Gesetze und Richter fordern? Oder ist etwa derjenige, der einem Reichen etwas entzieht oder entwendet, grausamer als der, der einen Armen durch Wucher ums Leben bringt? Solcher Besitz ist also offenbar ungerecht, und ich würde dessen Wiedererstattung wünschen, aber es findet sich kein Richter, der sie anbefehlen würde.

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