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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Augustin d'Hippone (354-430) Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
1. Buch

20. Keine Schriftstelle gewährt den Christen das Recht des freiwilligen Todes, in welcher Lage immer sie sich finden.

Denn nicht umsonst kann man in den heiligen und kanonischen Büchern nirgends ein göttliches Gebot noch auch die Erlaubnis ausgesprochen finden, sich selbst das Leben zu nehmen, um das unsterbliche Leben zu erlangen oder irgend ein Übel zu meiden oder zu beseitigen. Vielmehr ist das Verbot hieher zu beziehen: „Du sollst nicht töten“1, wie es im Gesetze heißt; um so mehr als nicht hinzugefügt ist: „deinen Nächsten“ wie bei dem Verbot des falschen Zeugnisses: „Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten“2. Gleichwohl darf man nicht glauben, von dieser Sünde Band 1, S. 58frei zu sein, wenn man gegen sich selbst falsches Zeugnis ablegte. Denn die Selbstliebe wurde als die Richtschnur für die Nächstenliebe aufgestellt, da ja geschrieben steht: „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“3. Wenn sich demnach der, der über sich selbst Falsches aussagt, des falschen Zeugnisses nicht weniger schuldig macht als wer es wider den Nächsten tut, während doch in dem Gebote, welches das falsche Zeugnis betrifft, nur vom Nächsten die Rede ist, was dahin mißverstanden werden könnte, es sei nicht verboten, daß man wider sich selbst als falscher Zeuge auftritt, wieviel mehr gilt dies dann von dem Verbot des Selbstmordes, da klar zu Tage liegt, daß, wenn es ohne Zusatz heißt: „Du sollst nicht töten“, jedermann als Objekt des Verbotes bezeichnet ist, auch der also, an den das Gesetz gerichtet ist. Darum suchen manche4 dieses Gesetz sogar auf Tiere, wilde und zahme, auszudehnen, so daß es uns danach nicht erlaubt wäre, sie zu töten. Warum dann nicht auch auf die Kräuter und was sonst mit der Wurzel im Erdboden Nahrung und Halt sucht? Denn auch diese Art von Wesen hat, wenn auch der Empfindung bar, ein Leben, wie man sich ausdrückt, und kann demnach auch sterben, somit auch bei Anwendung von Gewalt getötet werden. Daher sagt der Apostel, wo er von solchen Samen spricht: „Was du säest, lebt nicht auf, wenn es nicht zuvor stirbt“5, und im Psalm6 heißt es: „Er tötete mit Hagel ihre Weinstöcke“. Werden wir also, wenn wir vernehmen: „Du sollst nicht töten“, es für Sünde halten, Strauchwerk auszureißen und, töricht genug, dem Irrtum der Manichäer beistimmen? Weg mit solchem Wahn! Wenn wir also das Verbot des Tötens nicht auf die Pflanzen beziehen, weil sie der Empfindung entbehren, und nicht auf die vernunftlosen Lebewesen, die fliegenden, schwimmenden, laufenden, kriechenden, weil sie uns nicht durch die Vernunft gleichgestellt sind, die mit uns Band 1, S. 59gemeinsam zu haben ihnen nicht gewährt ist (weshalb nach des Schöpfers gerechtester Anordnung ihr Leben und ihr Tod der Zweckmäßigkeit für uns unterstellt ist), so bleibt nur übrig, das Verbot: „Du sollst nicht töten“ vom Menschen zu verstehen: Weder einen andern noch dich sollst du töten. Denn wer sich selbst tötet, tötet eben auch einen Menschen.


  1. Ex. 20, 13. ↩

  2. Ex. 20, 16. ↩

  3. Mt. 22, 39. ↩

  4. Marcioniten und Manichäer. ↩

  5. 1 Kor. 15, 36. ↩

  6. Ps. 77, 47 ↩

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