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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Hilaire de Poitiers (315-367) De Trinitate Zwölf Bücher über die Dreieinigkeit (BKV)
Viertes Buch

4. Sie geben vor, das „Gleichwesentlich” wegen seiner verkehrten Deutungen zu verwerfen. Welcher Art diese Deutungen sind.

Ja, weil sie von den früheren Bischöfen die Lehre von der Gleichwesentlichkeit des Vaters und des Sohnes hören, deswegen fügen sie sogar noch einiges hinzu, um in ausgeklügelter Weise mit Hilfe ihrer falschgläubigen Meinung Schaden zu stiften. Sie behaupten nämlich, sie wollten den Inhalt dieses Wortes, d. h. des „wesensgleich”, was auf griechisch mit ὁμοούσιος [homoousios] bezeichnet wird, in dem Sinne annehmen und benutzen, als sei der Vater zugleich auch der Sohn, indem er sich nämlich vermöge seiner Unendlichkeit bis auf die Jungfrau hin erstreckt habe, aus der er Fleisch angenommen und sich in diesem angenommenen Körper den Namen „Sohn” beigelegt habe.1

Das ist ihre erste falsche Lehre über das ὁμοούσιος [homoousios]. Ihre S. 172 zweite ist diese: sie behaupten, das Wort ὁμοούσιος [homoousios] bezeichne dies, daß beide (der Vater und der Sohn) an einem schon vorher bestehenden und von ihnen andersartigen Ding gemeinschaftlichen Besitz hätten, und daß gleichsam ein für sich bestehender Gegenstand oder eine Wesenheit irgendeines Stoffes vorher Bestand gehabt habe, die von beiden in sich hineingenommen und in jedem verarbeitet worden sei und die so Zeugnis davon gebe, daß jeder eines schon vor ihnen bestehenden Wesens teilhaftig sei und so beide von einerlei Art seien. Und sie behaupten deswegen die Lehre von der Gleichwesentlichkeit, weil diese Fassung den Vater nicht vom Sohn unterscheide und (überdies) zeige, daß der Vater später sei als der Stoff, der ihm mit dem Sohn gemeinsam sei.

An dritter Stelle erfinden sie auch noch diesen Grund zur Verwerfung des Homousios, daß man nach der Ausdrucksweise dieses Wortes vom Sohn glaube(n müsse), er habe sein Dasein aus einer Teilung des väterlichen Seinsbesitzes; als ob er von ihm abgetrennt worden sei, so daß ein Ding in zwei Personen aufgeteilt worden sei. Sie würden also deswegen als einwesentlich bezeichnet, weil ein vom Ganzen abgeschnittener Teil in seiner Artung genau so sei wie dasjenige, wovon er abgeschnitten wurde. Es könne aber Gott nicht die Fähigkeit zukommen, geteilt zu werden, weil er einerseits veränderlich sein wird, wenn er durch Teilung einer Minderung unterliegt, weil er anderseits unvollkommen wird, indem ein Teil seines wesenhaften Seins zu einem anderen (von ihm unabhängigen) Teil hin ihm entgleitet.


  1. So lehrte Sabellius. ↩

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Zwölf Bücher über die Dreieinigkeit (BKV)
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Einleitung zu: Des heiligen Bischofs Hilarius von Poitiers zwölf Bücher über die Dreieinigkeit

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