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Œuvres Hilaire de Poitiers (315-367) De Trinitate Zwölf Bücher über die Dreieinigkeit (BKV)
Elftes Buch

28. Die Bedeutung des „Endes”.

Das Ende des Gesetzes ist also Christus, und ich frage, ob Christus die Vernichtung des Gesetzes sei oder S. 257 seine Vollendung. Wenn aber Christus, der das Ende des Gesetzes ist, es nicht auflöst, sondern vollendet, seinem Wort entsprechend: „Ich bin nicht gekommen, das Gesetz zu lösen, sondern es zu erfüllen”,1 dann ist das Ende kein Aufhören, sondern eine durchgeführte Vollendung.

Alles strebt nämlich zum Ende (Ziel) hin, nicht, um nicht zu sein, sondern um in dem zu bleiben, zu dem es hingestrebt ist. Und wegen des Zieles besteht alles, das Ziel aber hat keine Beziehung auf etwas anderes. Da aber das Ziel alles ist, so bleibt es in seiner Ganzheit sich selbst zugehörig. Da es nicht aus sich herausgeht und nicht zugunsten einer anderen Zeit oder Sache, sondern vielmehr zu seinen Gunsten Fortschritte macht, so erstreckt sich die Anspannung jeglicher Hoffnung immer nur auf das Ziel hin.

So mahnt deshalb der Herr zur Geduld rechten Glaubens, die für das Ziel sich aufbewahrt: „Selig, wer ausharrt bis zum Ende!”2 Gewiß nicht in dem Sinne, daß das Aufhören selig sei und daß das Nichtsein die Frucht sei und daß als Lohn des Glaubens für jeden einzelnen seine Vernichtung bestimmt werde; sondern weil das Ziel der vorgesetzten Seligkeit ein unüberschreitbares Maß ist, so sind diejenigen selig, die bis zum Ende der Vollendung zur Seligkeit ausgeharrt haben, indem die Erwartung der gläubigen Hoffnung sich nicht darüber hinaus erstreckt. Das Ziel ist also das unbewegliche Bestehen in demjenigen Zustand, zu dem hin man strebt.

Der Apostel hat endlich das Ende des Falschglaubens vorhergesagt, um dadurch die Furcht vor dem Aufhören hervorzurufen. Er sagt: „Deren Ende ist der Untergang, unsere Erwartung aber ruht im Himmel.”3 Wenn es also für die Seligen und die Falschgläubigen ein Ende gibt und wenn das Ende als Aufhören aufgefaßt wird, dann stellt das Ende den rechten und den falschen Glauben S. 258 einander gleich, da wegen des festgesetzten Endes beiden das Nichtsein gemeinsam ist. Und wo ist unsere Erwartung im Himmel, wenn wir wegen des Endes wie die Falschgläubigen das Dasein verlieren? Wenn es heißt, daß es für die Heiligen eine Erwartung, für die Falschgläubigen aber ein schuldiges Ende gebe, auch dann darf man das Ende nicht als Aufhören ansehen. Denn was für eine Strafe ist es für den Falschglauben, überhaupt nicht für das Empfinden der Rachestrafen dazusein, da es in ihnen wegen des Nichtbestehens keine Ermöglichung zum Leiden gibt?

Das Ende ist also die bleibende Vollendung unveränderlichen Bestehens; diese (Vollendung) ist sowohl für die Seligkeit vorbehalten als auch für die Falschgläubigkeit vorbereitet.


  1. Matth. 5, 17. ↩

  2. Matth. 10, 22. ↩

  3. Phil. 3, 19 f. ↩

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Zwölf Bücher über die Dreieinigkeit (BKV)
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Einleitung zu: Des heiligen Bischofs Hilarius von Poitiers zwölf Bücher über die Dreieinigkeit

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