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Œuvres Thomas d'Aquin (1225-1274) Summe der Theologie
Secunda Pars Secundae Partis
Quaestio 50

Erster Artikel. Die Herrscherklugheit ist eine Gattung der Klugheit.

a) Dagegen spricht: I. „Der Fürst ist der Wächter der Gerechtigkeit.“ (5 Ethic. 6.) Also seine Tugend ist mehr die Gerechtigkeit wie die Klugheit. II. Die königliche Herrschaft ist eine unter den sechs Staatsformen. Keine Gattung Klugheit aber wird nach der Demokratie, Oligarchie, Aristokratie, Tyrannenherrschaft, Herrschaft der Reichen benannt. Also. III. Auch andere Obrigkeiten und selbst das Volk können Gesetze geben; nach Isidor. (5 Etymol. 10.) Dafür aber soll die Herrscherklugheit dienen. Also wird sie mit Unrecht so genannt. Auf der anderen Seite sagt Aristoteles (3 Polit. 3.): „Die Klugheit ist die dem Herrscher eigene Tugend.“

b) Ich antworte, zur Klugheit gehöre das Leiten und Vorschreiben. Wo also eine besondere Art Leitung und Regierung ist, da besteht auch eine besondere Gattung Klugheit. In jenem aber, der nicht nur sich selbst zu leiten hat, sondern eine große Menge Menschen ebenfalls, findet sich offenbar ein besonderer Charakter der Leitung und Regierung; zumal wenn diese Menschenmenge ein vollkommenes Ganze ausmacht, wie dies beim Staate der Fall ist. Also kommt in besonderer und vollkommener Weise einem Fürsten als dem Staatsoberhaupte, das da einem vollkommenen Ganzen vorsteht und es leitet, die Klugheit zu. Danach ist also die Herrscherklugheit eine besondere Gattung Klugheit.

c) I. Alle moralischen Tugenden haben ihre leitende, vorschreibende Richtschnur in der Klugheit. Und so bedarf auch die rechte Ausführung der Gerechtigkeit, welche dem Fürsten obliegt, der Leitung seitens der Klugheit. Deshalb verbindet der Prophet diese beiden Tugenden als die dem Fürsten eigenen (Jerem. 23.): „Der König wird herrschen und wird weise sein; er wird Recht und Gerechtigkeit auf Erden walten lassen.“ Weil aber das Leiten zumal dem Herrscher zugehört, das Ausführen den Untergebenen; deshalb wird mehr von Herrscherklugheit gesprochen wie von einer dem Herrscher eigenen Gerechtigkeit. II. Die königliche Herrschaft ist die beste der Staatsformen. Deshalb hat man die entsprechende Klugheit mehr danach benannt; obgleich letztere die leitenden Kräfte aller guten Staatsformen umfaßt. III. Gesetze zu geben kommt den anderen nicht zu; außer insoweit sie in etwa an der Herrschergewalt teilhaben, deren Hauptthätigkeit die Gesetzgebung ist.

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