Vierter Artikel. Der Name „Person“, insoweit er den drei Personen gemeinsam ist.
a) Der Name „Person“ scheint den drei Personen nicht gemeinsam Denn: I. Nur das Wesen ist den drei Personen gemeinsam. Dieser Name „Person“ aber bezeichnet das Wesen nur nebenbei und bedingungsweise. II. Das Gemeinsame steht gegenüber dem Unmitteilbare. Zum Charakter der Person gehört aber die Unmitteilbarkeit. III. Ist dieser Name gemeinsam, so ist er es entweder mit Rücksicht auf das wirkliche Sein oder nach der Auffassung der Vernunft. Nicht das erste; denn in diesem Falle wären die drei Personm nur eine Person, da nur ein wirkliches Sein existiert. Nicht das zweite; denn so wäre die Person etwas Allgemeines; wie z.B. der Begriff „Mensch“ etwas Allgemeines, auf vieles Einzelne Anwendbares bezeichnet. In Gott aber ist nichts Allgemeines und nichts Besonderes; weder „Art“ noch Gattung wie aus Kap. 3, Art. 5 hervorgeht. Also ist dieser Name „Person“ nicht allen drei Personen gemeinsam. Auf der anderen Seite sgt Augustin (7. de Trin. 4.): Wenn gesagt wird: Was sind das für Dreii? — so ist die Antwort: Drei Personen, weil diese Bezeichnung den Dreien gemeinsam ist.
b) Ich antworte, daß offenbar der Name „Person“ den drei Personen gemeinsam ist. Denn wenn wir sagen „drei Menschen“, so meinen wir jedenfalls, der Ausdruck „Mensch“ sei den Dreien gemeinsam. Nur ist diese Gemeinsamkeit mit Rücksicht auf die göttlichen Personen nicht der gleichen Art, wie das Gattungswesen den einzelnen Menschen gemeinsam ist; denn daraus würde folgen, daß eine nur sei die Person der drei, wie das Wesen „Mensch“ nur das eine ist. Nun meinten einige, die Gemeinsamkeit, welche, der Name „Person“ ausdrückt, bestehe allein in der gemeinschaftlichen Leugnung der Mitteilbarkeit; und deshalb werde in der Definition der Person „unmitteilbar“ gesetzt. Andere meinten, die Gemeinsamkeit sei nur der Ausdruck der Auffassung des Gedankens und deshalb werde in der Definition „einzeln“ gesetzt; was ja an und für sich nur ein reines Erzeugnis der Vernunft sei, so wie Gattung und „Art“; wie wenn wir sagen wollen, die Gattung sei gemeinsam dem Pferde und dem Esel. Beide Annahmen aber werden dadurch schon ausgeschlossen, daß der Name „Person“ weder der Name für eine Leugnung oder Verneinung ist noch der Name für ein Gedankending; sondern eine wirkliche Sache bezeichnet. Und deshalb muß man sagen, daß auch in der menschlichen Redeweise und rücksichtlich der Menschen der Name „Person“ gemeinsam ist gemäß der Gemeinsamkeit, welche aus der Auffassung der Vernunft entspringt; nicht zwar wie die „Art“ oder die Gattung, sondern wie ein „unbestimmtes Einzelding“. Das erklären wir dahin. Die Namen der „Arten“ und der Gattungen, wie „Mensch“, „sinnbegabtes Wesen“, sind beigelegt, um die in den Dingen selbst befindliche gemeinsame Natur zu bezeichnen; nicht aber um die reinen Erzeugnisse der Vernunft auszudrücken, insoweit nämlich die Vernunft dieses Gemeinsame als thatfächliches Ganze, also als „Art“ — oder Gattungsbegriff in sich zusammenfaßt. Ein unbestimmtes Einzelding aber, wie z. B. ein gewisser Mensch oder mancher Mensch, bezeichnet die gemeinsame Natur zugleich bereits mit einer gewissen Existenzweise, wie sie den besonderen Dingen zukommt; so nämlich, daß es ein Für-sich-bestehen habe und getrennt sei von anderen, was in der Bezeichnung der gemeinsamen Natur an sich, wie z. B. „Mensch“ nicht ausgedrückt ist. Und im bestimmten Einzeldinge, da wird das mit aller Bestimmtheit vom anderen Unterscheidende mitbezeichnet, wie im Namen Sokrates dieses Fleisch und diese Seele. Das aber ist hier der Unterschied, daß „mancher Mensch“ die Natur oder das Einzelwesen bezeichnet von seiten der Natur zugleich mit einer Existenzweise, welche den besonderen Dingen zukommt; dieser Name „Person“ aber ist nicht beigelegt, um das Einzelwesen zu bezeichnen von seiten der Natur her, sondern von seiten der für sich bestehenden Sache in einer solchen Natur. Das aber ist der Vernunft nach gemeinsam allen göttlichen Personen, daß eine jede für sich besteht in der göttlichen Natur, unterschieden von der anderen. Und dieses Gemeinsame drückt der Name „Person“ aus.
c) Der erste Einwurf geht von der Gemeinsamkeit des wirklichen Seins und Wesens aus; geht uns also nichts an. II. Die Person ist wohl unmitteilbar; aber die Art und Weise unmitteilbar zu sein, kann mehreren gemeinsam sein. Allerdings gehört das Gemeinsame in der Bezeichnung der Person der Vernunft an; und nicht dem Wirklichsein. Daraus folgt aber nicht, daß in Gott etwas Allgemeines sei und etwas Besonderes; oder „Art“ und Gattung: 1. weil auch rücksichtlich der Menschen die Gemeinsamkeit, welche der Name „Person“ ausdrückt, nicht die Gemeinsamkeit ist, welche durch „Art“ und Gattung bezeichnet wird; — 2. weil die göttlichen Personen das eine göttliche wirkliche Sein haben; Gattung aber und „Art“ und jegliches allgemeine wird von Dingen ausgesagt, die im Sein verschieden sind.
