Vierter Artikel. Die hauptsächlichen Umstände.
a) Das „Warum“ und das „Was“ scheinen nicht hauptfächliche Umstände zu sein. Denn: I. Aristoteles sagt (3 Ethic. 1.), daß dies, „worin die Thätigkeit sich vollzieht,“ hauptsächlicher Umstand sei. Das wäre aber Zeit und Ort und sonach das, was mit Beziehung auf die betreffende Handlung am meisten äußerlich ist. Worin also der Akt sich vollzieht, gehört nicht zu den hauptsächlichsten Umständen und demnach auch nicht das „Was“. II. Der Zweck, welcher erreicht werden soll, ist durch und durch außerhalb des danach strebenden Wesens; ist also nicht der hauptsächlichste Umstand. III. Das Hauptsächlichste in einem jeden Dinge ist die Ursache und die innere Wesensform. Danach wären also die Umstände des „Wer“ und die „Art und Weise zu wirken“ im Akte die an der Spitze stehenden. Auf der anderen Seite sagt Gregor von Nyssa (de nat. hom. 31.), das „Wozu“ und das „Was“, also der Zweck und der Gegenstand des Aktes, seien die hauptsächlichsten Umstände.
b) Ich antworte, die Handlungen werden menschliche genannt, insofern sie freiwillig sind. Der Beweggrund und der Gegenstand des Willens aber ist der Zweck. Also jener Umstand ist der hauptsächlichste, der die Handlung berührt von seiten des Zweckes: das „Warum“. An zweiter Stelle steht dann jener, welcher die Handlung berührt von seiten ihres Wesens; also das, „was er gemacht hat.“ Je nachdem die anderen Umstände mehr oder minder diesen beiden nahe stehen, sind sie mehr oder minder hauptsächliche.
c) I. Aristoteles versteht unter dem, „worin der Akt sich vollzieht,“ nicht Zeit und Ort, sondern das, was das Wesen des Aktes selber berührt; weshalb Gregor von Nyssa, den Ausdruck des Aristoteles gleichsam erklärend, sagt: „Was gethan wird,“ anstatt „worin“. II. Der Zweck, falls er auch nicht zum Wesen selber des Aktes gehört, ist doch die hauptsächlichste Ursache desselben, insoweit er den Handelnden zum Handeln bewegt. Deshalb hat auch der Akt an erster Stelle seine moralische Gattungsart vom Zwecke. III. Die handelnde Person ist insoweit Ursache des Aktes als sie eben vom Zwecke bestimmt wird und danach steht ihre Beziehung zum Akte an erster Stelle. Die anderen Verhältnisse der handelnden Person stehen nicht in derselben Weise an erster Stelle. Die „Art und Weise zu wirken“ ist nicht die Substanz oder das Wesen des Aktes (denn dieses ergiebt sich aus dem Gegenstande vielmehr und dem Zwecke), sondern erscheint nur als eine zufällig daseiende Beschaffenheit.
