Vorwort
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XXXII. Der heilige Melchiades
(Miltiades, v. 2. Juli 310 — † 10. [11.?] Jan. 314).
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Mit dem Papste Melchiades treten wir in das zweite Zeitalter der Kirche Jesu Christi, da es der göttlichen Vorsehung, welche die Herzen der Könige wie Wasserbäche leitet, gefiel, auf den Thron des die Welt beherrschenden Römerreiches Männer zu berufen, welche nach dreihundertiährigem blutigem, aber fruchtlosem Vernichtungskampfe gegen das Reich Christi sich und ihre Völker unter das sanfte Joch Desjenigen beugten, dem alle Gewalt gegeben ist im Himmel und auf Erden. Wie mit einem Zauberschlage treten, kurze Unterbrechungen abgerechnet, an die Stelle grausamer und ungerechter Verfolgungsedicte von nun an Gesetze der römischen Kaiser, welche nach und nach der Kirche ihre volle Existenz- und Rechtsfreiheit verleihen, ja ste mit Ehren und Privilegien auszeichnen. Das erste derselben ist ein von dem Kaiser Maxentius und dem prätorischen Präfecten
an den Papst Melchiades im J.311 gerichtetes Schreiben, in welchem Jene die Rückerstattung der geraubten Kirchengüter anordnen. Hierauf folgten zwei Constitutionen des Licinius und Constantinus,
S. 10 von denen die erste gleichfalls verloren gegangen, die zweite uns von Eusebius (H. E. X. 5.) erhalten ist und hier wegen ihrer großen Bedeutung vollständig aufgenommen zu werden verdient; ebenso eine Constitution des Kaisers Constantinus an den africanischen Proconsul Paulinus. Ferner haben wir ein Schreiben Constantins an Melchiades in Angelegenheit des donatistischen Schismas und die Entscheidung über dieselbe auf der vom Papste zu Rom gehaltenen Synode.
— Als unechte, resp. unsichere Documente sind aufzuführen: ein pseudoisidorisches Schreiben,
aus welchem Gratian vier Decrete citirt, ferner zwei im Pontificalbuche dem Melchiades zugetheilte Decrete, von denen eines in Ps.-Is. Brief enthalten ist, und ein einzelnes bei Gratian.
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