Einleitung und Inhalt.
Die im September 381 zu Aquileja zur Unterdrückung S. 320 der Arianer gehaltene Synode1 erließ vier Schreiben, ein Rundschreiben an alle Bischöfe des Abendlandes, in welchem sie denselben das über die zwei (arianischen) illyrischen Bischöfe, Palladius und Secundianus, und den Priester Attalus ausgesprochene Anathem und Absetzungserkenntniß mittheilte; ein ausführlicheres an die Kaiser Gratian, Valentinian ll. und Theodosius, welche sie von dem Geschehenen verständigte und bat, für die factische Absetzung der Verurtheilten, sowie für die Einsetzung orthodoxer Bischöfe an ihrer Statt den weltlichen Arm darzuleihen; auch solle dem Lehrer des Attalus, dem Julianus Valens alle weitere Störung des Kirchenfriedens und das Umherziehen in verschiedenen Städten unmöglich gemacht, endlich den Photinianern ihre Zusammenkünfte in Sirmium verboten werden. In dem dritten Briefe bat die Synode die Kaiser, namentlich den Kaiser Gratian, zu dessen Gebiet Rom gehörte, dem Gegenpapst Ursinus und seinen Verleumdungen gegen Damasus kein Gehör leihen zu wollen. In einem vierten gleichfalls an die Kaiser gerichteten Schreiben verwendete sie sich für Paulinus von Antiochien und Timotheus von Alerandrien und verlangte, die Kaiser sollten ein großes Concil zu Alexandrien veranstalten, um die unter den Orthodoxen selbst vorhandenen Streitigkeiten zu entscheiden. Von diesen vier Briefen ist der dritte, weil die Person des Damasus betreffend, hier aufgenommen.
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Vgl. Hefele II. S. 34. ↩