Einleitung.
Wir kennen dieses Synodalschreiben nur aus den Acten des Concilium Telense vom 24. Februar des J. 418. Auf demselben waren die Bischöfe der byzacenischen Pro vinz versammelt und ist uns von seinen Acten, ausser dem Namensverzeichnisse der Bischöfe und einer kurzen Einleitung, nur das Schreiben des Papstes mit den Beschlüssen der römischen Synode vom Jänner 386, auf welcher Siricius mit 80 Bischöfen verschiedene ältere Kirchengesetze auf's Neue einschärfte, erhalten. Die Authenticität des ganzen africanischen Concils und des von demselben citirten Schreibens des P. Siricius leugnete Quesnell1und Bower2 vor Allem wegen der Überschrift „Concilium Telense", weil Tele im proconsularischen Africa liege, die versammelten Bischöfe aber der byzacenischen Provinz angehörten; dagegen erwiderten Coustant, Baluze3und Remi Ceillier,4daß einige sehr gute Codices Teleptense lesen, was sehr gut passe, da Telepte die Metropole der byzacenischen Provinz war; die Ballerini 5wieder erklärten das Telense für eine Verwechslung mit Zelense, da die Africaner sehr häufig T und Z verwechseln und mehrere Codices auch diese Leseart haben; Zelle aber war eine Stadt der byzacenischen Provinz; Maassen6hält die Erklärung der Ballerini für die bessere. Daß P. Innocenz I. in seinem Schreiben an Bischof Victricius von Rouen theilweise, dieselben Worte wie Siricius hier gebraucht, kann die Ächtheit unseres Briefes nicht zweifelhaft machen, da die Päpste, wie schon Hincmar von Reims 7 richtig bemerkte, gerne die Worte ihrer Vorgänger S. 432 zu den ihrigen machten. Endlich wäre noch zu erwähnen, daß einige Codices durch ihre Überschrift andeuten, unser Brief, der auch tractoria8Siricii heißt, sei ein encyklischer gewesen.
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Baller. 0p. S. Leon. M. III. p. 962. ↩
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Historie der Päpste I. S. 366. ↩
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De consilio Teleptensi p. 167. Note 4. ↩
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Histoire des auteurs sacrés V p. 684. ↩
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S. Leon. Op. III. p. 987 sqq. ↩
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Gesch. d. Quellen d. K. R. I. S. 166. ↩
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0pp. Hincmari II. p. 461. ↩
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Epistula tractoria, tracturia oder tractatoria hieß im römischen Civilrechte die Beurlaubungsurkunde der Soldaten, die Anweisung auf öffentliches Getreide oder Staatsfuhrwerk, beim hl. Augustinus das Berufunsschreiben der Bischöfe zur Synode, ein encyklisches Synodalschreiben, besonders ein solches, das über Häretiker das Anathem aussprach, so z. B. der Brief des P. Zosimus an alle Kirchen über die Verurtheilnng des Pelagius u. Cälestius. ↩